zum Hauptinhalt

Fleischskandal: Haftstrafe und Berufsverbot

Betrug in 49 Fällen: Im Prozess um den Deggendorfer Fleischskandal ist der ehemalige Geschäftsführer der Frost GmbH zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.

Memmingen - Das Landgericht Memmingen verhängte gegen den gelernten Metzger und Koch außerdem ein dreieinhalbjähriges Berufsverbot in der Lebensmittelbranche. Richter Götz Helms sah es als erwiesen, dass der Angeklagte 750 Tonnen Schlachtabfälle in die Lebensmittelkette geschleust und seine Kunden in 49 Fällen betrogen hatte. Die Verteidigung kündigte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) an.

Staatsanwältin Ulrike Straub hatte fünf Jahre Haft und ein lebenslanges Berufsverbot gefordert. Sie warf dem Angeklagten vor, die gesamte Fleischbranche in Verruf gebracht zu haben. "Es geht hier schlicht und einfach um Abfall", betonte sie.

Etwa 380 Tonnen Schweineschwarten hatte der Angeklagte dem Gericht zufolge nach Deutschland eingeführt und dann als lebensmitteltaugliche Ware für die Gelatineherstellung verkauft. Ähnlich sei er mit 370 Tonnen Geflügelresten vorgegangen, die an Lebensmittelbetriebe geliefert worden seien.

Kein Gammelfleischprozess

Der Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, als belastend für den Angeklagten seien die großen Mengen der Ware gewertet worden. Als entlastend stufte das Gericht die Tatsache ein, dass auf den Ex-Geschäftsführer durch das öffentliche Interesse und die Medien "großer Druck ausgeübt wurde". Helms betonte, es habe sich hier nicht um einen Gammelfleischprozess gehandelt.

Die Verteidigung hatte Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Anwalt Johann Wübena wies den Vorwurf zurück, dass sein Mandant lebensmitteluntaugliche Fleischabfälle in die Lebensmittelkette gebracht habe. Die beanstandeten Hühnergerippe seien nicht lebensmitteluntauglich gewesen, sagte Wübena. Im Fall der genussuntauglichen Schwarten wäre es nach Ansicht des Verteidigers Aufgabe der Gelatinefabriken gewesen, ausdrücklich lebensmitteltaugliche Schlachtabfälle für die Produktion von Lebensmittelgelatine zu verlangen.

Der Angeklagte, der wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Fleischschmuggel bereits vorbestraft ist, sitzt seit Mitte Oktober 2005 in Memmingen in Untersuchungshaft. Der Fleischskandal hatte vor einem Jahr in ganz Deutschland und im benachbarten Ausland für Aufsehen gesorgt. (Von Klaus Wittmann, ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false