Folgenreicher Telefonscherz : Jugendliche tigern in den Knast

26.07.2012 14:25 Uhr
Nein, in diesem Fall musste nicht, wie befürchtet ein Tiger hinter Gittern, sondern Jugendliche, die es mit der Polizei etwas zu bunt getrieben haben. Foto: dapd
Nein, in diesem Fall musste nicht, wie befürchtet ein Tiger hinter Gittern, sondern Jugendliche, die es mit der Polizei etwas zu bunt getrieben haben. - Foto: dapd

Drei Jugendliche aus Augsburg alarmierten die Polizei mit der Aussage, ein Tiger liefe frei im Wald herum. Die Polizei glaubte das und schickte ein Großaufgebot los. Nun wurden die Jugendlichen verurteilt.

Weil sie den Notruf für einen Streich missbraucht haben, müssen drei junge Männer für mehrere Tage in den Jugendarrest. Ein vierter Beteiligter erhielt vom Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Augsburg am Donnerstag eine Verwarnung und muss sich außerdem an einem Medienprojekt beteiligen, wie das Gericht nach der Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit mitteilte. Die Jugendlichen nahmen das Urteil an.
Die 15 bis 19 Jahre alten Jugendlichen hatten am 19. September nacheinander bei der Polizei angerufen und von einem angeblich frei laufenden Tiger im Augsburger Siebentischwald berichtet. Einer von ihnen gab sogar an, er sitze auf einem Baum in der Nähe der Raubkatze.

Die Meldungen lösten einen Großeinsatz von Polizei und Feuerwehr samt Hubschrauber mit Wärmebildkamera aus. Zudem wurden Anwohner über Radio vor dem Tiger gewarnt.
Der Älteste wurde zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt. Zwei Beteiligte erhielten jeweils eine Woche beziehungsweise ein Wochenende Dauerarrest. Dabei berücksichtigte das Gericht, dass alle drei bereits wegen verschiedener „Kleinigkeiten“ mit dem Gesetz in Konflikt gekommen waren. Lediglich beim vierten Beteiligten, der bislang unbescholten war, beließ es die Richterin bei einer Verwarnung. Außerdem muss er sich an einem 40-stündigen Medienprojekt des Landratsamtes Augsburg beteiligen, um seine Eigenverantwortung und Sozialkompetenz zu stärken.

Die Kosten des Einsatzes, die auf 5.000 bis 7.000 Euro beziffert werden, waren nicht Gegenstand des Prozesses. Die werden gegebenenfalls separat von der Polizei geltend gemacht. Hier könnten noch weitere Forderungen auf die Jugendlichen zukommen. (dapd)

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