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Gäfgen

© Fotto: dpa

Foltervorwurf: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte erhört Beschwerde von Kindermörder Gäfgen

Der Kindermörder Markus Gäfgen hat mit seiner Grundrechtsbeschwerde wegen Folterandrohung einen ersten Erfolg beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erzielt. Das Gericht prüft den Fall bis nächstes Jahr.

Die Grundrechtsbeschwerde des Kindsmörders Magnus Gäfgen wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erneut überprüft. Die Große Kammer des Gerichtshofes werde sich mit dem Fall beschäftigen, teilte ein Sprecher am Montag in Straßburg mit. Eine andere Kammer des Gerichts hatte in einem Urteil am 30. Juni Gäfgens Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Deutschland habe nicht gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen, hatten die Richter entschieden. Gäfgen ist wegen Mordes an dem Bankierssohn Jakob von Metzler zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die Entscheidung der Großen Kammer wird in etwa einem Jahr erwartet. Bei diesem komplexen Fall sei eine eingehende Interpretation der Menschenrechtskonvention erforderlich, hieß es. Gäfgens Grundrechtsbeschwerde bezog sich darauf, dass ihm ein Polizist in einem Verhör mit nie gekannten Schmerzen gedroht habe.

Anwalt pocht auf Verstoß gegen Folterverbot

Damit hatten die Ermittler Gäfgen zwingen wollen, den Aufenthaltsort des entführten Jungen, den sie noch am Leben wähnten, preiszugeben. Nach der Argumentation des Anwalts von Gäfgen hat Deutschland mit der Drohung gegen das Folterverbot und das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen.

Der Gerichtshof befand damals, dass die deutschen Gerichte das von Gäfgen erlittene Unrecht wiedergutgemacht hätten, unter anderem mit einem Prozess gegen den früheren Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner, der die Drohung befohlen hatte. Daher dürfe sich Gäfgen nicht mehr als Folteropfer darstellen. Er hatte den elfjährigen Jungen im September 2002 entführt und getötet. Nach dem Mord hatte er von dessen Eltern eine Million Euro Lösegeld verlangt und die Leiche in einem osthessischen Tümpel versteckt. (ut/dpa)

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