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Rechtsanwalt Torsten Fuchs (l) im Landgericht in Frankfurt am Main mit seinem Mandanten Yejun G. G. soll gemeinsam mit vier anderen Südkoreanern seine Mutter bei einer Teufelsaustreibung in einem Frankfurter Hotel qualvoll umgebracht haben.

© dpa

Frankfurt: Mordprozess um Teufelsaustreibung - Angeklagte äußern sich nicht

Lang und qualvoll muss der Tod einer Südkoreanerin in einem Frankfurter Hotel gewesen sein. Die Anklage sagt: Verwandte wollten ihr Dämonen austreiben. Nun stehen sie vor Gericht.

Nach dem qualvollen Tod einer Südkoreanerin bei einer Teufelsaustreibung hat der Mordprozess gegen fünf Verwandte vor dem Frankfurter Landgericht begonnen. Sie sollen die 41-Jährige vor rund zehn Monaten in einem Hotel in Frankfurt in einem stundenlangen Gewaltexzess erstickt haben. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen Mord zur Last und begründet das mit Grausamkeit.

Auf der Anklagebank sitzen der 16 Jahre alte Sohn des Opfers, dessen 16 Jahre alter Cousin, die Cousine des Opfers (45) sowie deren Sohn (22) und deren Tochter (19). Weil drei der Angeklagten jünger als 21 Jahre sind, verhandelt eine Jugendstrafkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Erlbruch. Anwesend waren neben den Anwälten drei Dolmetscher, vier Sachverständige sowie zwei gesetzliche Vertreter für die beiden Jugendlichen.

Zum Auftakt am Montag wurde die Anklage verlesen, die Angeklagten äußerten sich zunächst weder zur Person noch zur Sache. Die Familie soll sich am 5. Dezember 2015 gemeinsam in dem Hotelzimmer aufgehalten haben. In den frühen Morgenstunden soll die 41-Jährige aus unbekannten Gründen angefangen haben, um sich zu schlagen, Selbstgespräche zu führen und körperlich aggressiv zu werden. Daraufhin habe sich der Rest der Familie entschieden, eine Teufelsaustreibung vorzunehmen. Die Frau starb schließlich an massivem Druck auf den Brustkorb und Gewalteinwirkungen auf den Hals.

Laut Anklage sollen die Verwandten ihrem Opfer „Schmerzen und Qualen körperlicher Art“ zugefügt haben, „die über das für die Tötung erforderliche Maß weit hinausgingen“. Anhaltspunkte für Mord auf Verlangen soll es nicht geben. Die Angeklagten sollen Christen sein - mit schamanistischen Einflüssen. Schamanistische Priester opfern bei ihren Riten den Geistern und rufen sie an, auf die Geschicke der Menschen einzuwirken. Nach dem tödlichen Exorzismus in dem Hotel hatte die Cousine der 41-Jährigen einen Pfarrer der koreanischen evangelischen Zion-Gemeinde gerufen. Seiner Gemeinde gehörten sie aber nicht an.

Der entsetzte Mann verständigte die Hotel-Rezeption und die Polizei. Den Ermittlungen zufolge war die Familie erst rund sechs Wochen vor der Tat nach Frankfurt gekommen, um ein Export-/Import-Geschäft aufzubauen. Sie hatten ein Haus in Sulzbach im Taunus gemietet. In das Hotel sollen sie gezogen sein, weil einige Familienmitglieder befürchtet hätten, dass sich in dem Haus Dämonen aufhielten. In dem Prozess waren zunächst 15 Verhandlungstage bis Mitte Januar anberaumt.

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