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Frankfurt: U-Bahn-Schläger bekommt 21 Monate

Er schlug einen Bahn-Fahrer, bedrohte und beschimpfte Polizisten: Dafür wandert ein 18-jähriger Frankfurter jetzt ins Gefängnis. Seine Komplizen kommen glimpflicher davon. Den Überfall nutzte Hessens Ministerpräsident Koch für seine Wahlkampfkampagne.

Zwei Monate nach einem brutalen Überfall Jugendlicher auf einen Frankfurter U-Bahn-Fahrer wird einer der Beteiligten zu 21 Monaten Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt. Der 18-Jährige hatte zugegeben, den 43 Jahre alten Fahrer aus der Gruppe heraus ins Gesicht geschlagen zu haben. Darüber hinaus hatte er Polizisten beschimpft und bedroht.

Der Fahrer leidet noch heute unter den psychischen Folgen der Attacke.


Für den Schläger ist es bereits die dritte Verurteilung innerhalb von acht Monaten. Deshalb sieht das Gericht keine Möglichkeit zur erneuten Bewährung. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnet es zudem wegen Verdunkelungsgefahr die Fortdauer der Untersuchungshaft an: Der 18-Jährige muss vorerst im Gefängnis bleiben. In einigen Monaten könnte der Täter die Haftanstalt aber verlassen - mit einer elektronischen Fußfessel.

Aufhänger für Kochs Wahlkampfkampagne

Der Überfall hatte mitten im hessischen Landtagswahlkampf für erhebliches Aufsehen gesorgt. Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) nutzte diesen und ähnliche Vorfälle als Wahlkampfthema. Es folgte eine breite öffentliche Debatte um den Umgang mit kriminellen jugendlichen Ausländern.


Von den übrigen vier mutmaßlichen Beteiligten des Frankfurter Überfalls ist ein 21-Jähriger nach dem Urteil frei. Er hatte nach Überzeugung des Gerichts in der Nacht zum 6. Januar versucht, seine betrunkenen Kumpel von weiteren Straftaten abzuhalten. Wegen Sachbeschädigung muss ein 18-Jähriger zwei Wochen in den Jugendarrest, während einem anderen eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen je acht Euro auf Bewährung angedroht ist. Der 21-Jährige muss außerdem 1000 Euro an die Verkehrsgesellschaft Frankfurt zahlen, deren U-Bahn-Scheiben er eingeschlagen hatte. Der fünfte Beteiligte muss sich in einem eigenen Prozess verantworten, in den drei weitere Ermittlungsverfahren einbezogen werden.

Täter stammen aus sozialem Brennpunkt

Der verurteilte Haupttäter hatte in der Haft versucht, einen anderen Angeklagten mit einem Schreiben zu einer bestimmten Aussage zu bewegen. Dieser Brief ist für den Richter der Anlass, den jungen Mann weiterhin in der Jugendanstalt einzusperren. Im Strafmaß entspricht er dem Antrag des Staatsanwalts.

Der Verteidiger hatte an das Gericht appelliert, den Jungen nicht ins Gefängnis zu schicken. Er hält dies für die schlechteste Möglichkeit zur Erziehung. Bis auf einen wohnen alle Angeklagten in einer Frankfurter Hochhaussiedlung, die als sozialer Brennpunkt gilt. (sf/dpa)

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