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Entspannt. Jörg Kachelmann und seine Frau Miriam am Freitag in Frankfurt.

© dapd

Frankfurter Buchmesse: Auftritt Kachelmann: „Schön, Sie mal wieder zu sehen“

Auf der Frankfurter Buchmesse war Jörg Kachelmann wieder ganz in seinem Element. Und draußen vor der Tür warteten die Anwälte seiner Ex-Geliebten. Ein Ortstermin.

Er hat seine Ehefrau mitgebracht. Rechts neben ihm sitzt seine, wie er sie nennt: „Gemahlinnenzeugin“ Miriam, die ihn fortan vor „Falschbeschuldigungen“ anderer Frauen schützen soll, wie er sagt.

Jörg Kachelmann ist wieder in seinem Element heute, wie immer, wenn er im Mittelpunkt steht. Die Höchststrafe für ihn wäre wahrscheinlich lebenslängliche Nichtbeachtung. Der Medienzirkus zur Vorstellung ihres gemeinsamen Buches auf der Frankfurter Buchmesse scheint dem Wettermoderator gutzutun. Er scheint sich entspannt, fast wie früher zu fühlen, als er noch vor Millionenpublikum seine „Blumenkohlwolken“ beschreiben durfte. Er scherzt mit dem Dutzend Fotografen, das ihm zu Füßen liegt, und sagt zu einem Reporter mit diesem leichten Schweizer Singsang in der Stimme: „Schön, Sie mal wieder zu sehen.“ Dabei lächelt er ein Lächeln, das nur ein Haifischlächeln sein kann. Er kennt den Mann vom Mannheimer Prozess, und auf Prozessreporter ist Kachelmann gar nicht gut zu sprechen.

Draußen vor der Tür warten die Anwälte von Claudia D., seiner Ex-Geliebten, die ihn damals beschuldigt hatte. Ihre Anwälte müssen draußen bleiben, dürfen nicht rein in Kachelmanns Buchvorstellung. Kachelmann wurde im Mai 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Seitdem spricht er Medien, Justiz und Polizei schuldig, sich am Rechtsstaat und vor allem am Grundsatz der Unschuldsvermutung vergangen zu haben.

Claudia D. hat erreicht, dass der Heyne-Verlag das Buch ungeschwärzt nicht mehr ausliefern darf, weil ihr voller Name genannt wird. Claudia D. beruft sich auf die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts. Kachelmann zeigt sich gänzlich unbeeindruckt: „Das Landgericht Mannheim wird nicht die letzte Instanz sein im Fall D. Next stop Karlsruhe“, twitterte er schon, als der Beschluss kaum draußen war.

Statt D. schreibt er wieder ihren Namen. Um genau dies zu verhindern, hat sie gestern nun auch Kachelmann selbst gerichtlich verbieten lassen, öffentlich ihren Namen zu nennen. Bei Verstoß droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro.

„Hat er sich daran gehalten?“, will ihre Anwältin draußen vor der Tür von der Reporterin wissen. Ja, das hat er. Obwohl Kachelmann sagt, dass er nichts von dem Beschluss wisse, nennt er die Frau, deren Namen er nicht mehr nennen darf, an diesem Morgen tatsächlich nur noch „Frau D.“. Aber das war bestimmt nicht sein letztes Wort in dieser Sache.

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