zum Hauptinhalt

Frankreich: Alpenbewohner erstreitet nächtliche Kuhglocken-Sperrzone

Das Bimmeln der Kuhglocken aus Nachbars Stall raubt ihm den letzten Nerv - nun hat ein Dorfbewohner in den französischen Alpen vor Gericht zumindest eine nächtliche Schutzzone erstritten.

Aix-les-Bains - "Die Anwesenheit von Kühen mit Glocken in unmittelbarer Nähe einer Wohnung stellt nachts eine anormale Störung der Nachbarschaft dar", entschied ein Richter in Aix-les-Bains und verhängte eine Art Ausgangssperre für das Milchvieh: Vom 28. Februar 2007 an müssen die Kühe zwischen 21 Uhr und sieben Uhr mindestens hundert Meter Abstand zum Haus des Klägers halten. Bei Verstößen droht ihrem Milchbauern alle drei Monate eine Strafe von 100 Euro je Tier.

Der Streit erregt in Frankreich großes Aufsehen. Der beklagte Milchbauer macht geltend, Kuhglocken seien "Arbeitsinstrumente" und ihr Geläut "die Musik unserer Berge". Der Anwalt von Kläger Daniel Brault hält dagegen, sein Mandant leide unter dem "unerträglichen Lärm" von 25 Kühen, die bis auf 17 Meter an sein Haus herankämen. Braults Frau habe deswegen schon einen Nervenzusammenbruch erlitten. Die Glocken läuteten zudem doppelt so laut wie erlaubt. Der Kläger hatte sogar eine 500-Meter-Zone gefordert; diese lehnte der Richter aber als "nicht umsetzbar" ab.

Rund hundert Kollegen und der Bauernverband Confédération Paysanne stehen hinter dem Landwirt. Dessen Anwalt verwies darauf, dass der Kläger, der 1992 in das Dorf Saint-Offenge-Dessous im Regierungsbezirk Savoie gezogen war, die Justiz erst nach 13 Jahren eingeschaltet habe. Aus seiner Sicht handele es sich bloß um "Streitigkeiten zwischen Einzelpersonen". (tso/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false