zum Hauptinhalt

Frauenmörder: Neuer Prozess gegen "Phantom von Kehl"?

Das Strafverfahren gegen den als das "Phantom von Kehl" bekannten Frauenmörder Jacques Plumain wird wahrscheinlich neu aufgerollt. Vier Tage nach dem Urteil des Strafgerichts Straßburg hat die zuständige Staatsanwaltschaft von Colmar Berufung eingelegt.

Straßburg (08.06.2005, 11:06 Uhr) - Die Zustimmung des Pariser Kassationsgerichts für die Neuaufnahme des Prozesses sei nur eine Formalie, teilten Sprecher der Staatsanwaltschaft Colmar und des Strafgerichts Straßburg am Mittwoch übereinstimmend mit. In Paris wird auch festgelegt, vor welchem Gericht sich Plumain erneut verantworten muss.

Die Staatsanwaltschaft Colmar legte die Rechtsmittel ein, weil sie die Höhe der Strafe als zu gering einstuft und den Freispruch in einem der Mordfälle kritisiert. Der 31 Jahre alte Franzose war wegen drei Morden und eines Mordversuchs in Straßburg und Kehl in den Jahren 1999 und 2000 angeklagt.

Plumain war am Freitag wegen zweifachen Mordes und eines Mordversuchs schuldig gespochen und überraschend zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Staatsanwalt Brice Raymondeaud- Castenet hatte zudem eine Mindesthaft von 22 Jahren verlangt. Der in Guadeloupe geborene Plumain hatte drei Taten gestanden und zugegeben, zwei Frauen vorsätzlich umgebracht zu haben.

Einen weiteren Mord an einer 22 Jahre alten türkischen Altenpflegerin in Kehl im Oktober 1999 bestritt er. In diesem Fall sprach ihn das Gericht aus Mangel an Beweisen frei. Es gab weder Zeugen noch Spuren an den Tatorten. Die Tatwaffen wurden nie gefunden. Die Staatsanwaltschaft macht ihn dennoch auch für diesen Mord verantwortlich, weil er «dieselbe Handschrift» wie die anderen Verbrechen trage. (tso)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false