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Fünf Jahre unschuldig in Haft: Angebliches Vergewaltigungsopfer nach Urteil unter Druck

Nach dem Freispruch ihres angeblichen Vergewaltigers muss eine 46 Jahre alte Lehrerin mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen. Die Frau unterrichtet an einem Bielefelder Gymnasium.

Die Bezirksregierung Detmold in Nordrhein-Westfalen hat die Unterlagen der Staatsanwaltschaft zu dem Fall angefordert und prüft nun, ob sie gegen die Beamtin vorgehen wird. Zunächst werde aber abgewartet, ob das Urteil des Landgerichts Kassel rechtskräftig wird, sagte eine Sprecherin am Donnerstag.

Die Anwältin der Lehrerin teilte mit, dass die Möglichkeit einer Revision noch geprüft werde. Das Landgericht Kassel hatte den 2002 schuldig gesprochenen Mann am Dienstag nach fünf Jahren Haft wegen neuer Beweise freigesprochen und die Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers angezweifelt.

Unterdessen muss der 52-Jährige Lehrer trotz des Freispruchs wohl noch einige Zeit auf seine Haftentschädigung warten. Diese könne erst nach einem rechtskräftigen Urteil beantragt werden, sagte sein Anwalt, Hartmut Lierow. Eine Haftentschädigung ist gesetzlich auf 25 Euro pro Tag festgelegt - abzüglich rund 6 Euro für Betreuung und Verpflegung während der Haftzeit. Demnach bekäme der Lehrer für mehr als 1800 Tage hinter Gittern rund 34 000 Euro. (dpa)

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