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Fußball-WM 2010: Sammelbilder von Hanuta sind rechtens

Fußballsammelbilder dürfen auch zur Fußballweltmeisterschaft 2010 in Südafrika wieder auf Hanutas gelegt und um Duplos gewickelt werden.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Fall am Freitag entschieden. Der Fußballweltverband Fifa hatte gegen den Schokoladenproduzenten Ferrero geklagt. Aus Sicht der Fifa hat Ferrero die Vermarktungsrechte des Fußballweltverbandes verletzt, indem es seine Riegel mit der WM bewerbe, ohne offizieller Sponsor zu sein. Ferrero hatte die Sammelbildaktion wie schon bei früheren Meisterschaften durch die Eintragung verschiedener Marken abgesichert, unter anderem „WM 2010“, „WM“, „2010“ und „Südafrika 2010“. Die Fifa wollte vor dem BGH eine Löschung der Marken erreichen, da sie die Eintragung für wettbewerbswidrig hielt.

Dem BGH zufolge besteht allerdings keine Verwechslungsgefahr zwischen den Ferrero-Marken und Bezeichnungen, die die Fifa hat schützen lassen. Das grundgesetzliche Recht des Fußballweltverbands zur wirtschaftlichen Verwertung ihrer Veranstaltungen führe nicht dazu, „dass ihr jede wirtschaftliche Nutzung, die auf das Sportereignis Bezug nehme, vorbehalten sei“, teilte der BGH mit. Dass auf Ferrero-Produkten „WM 2010“ zu lesen sei, führe noch nicht dazu, dass die Käufer den Schokoladenproduzenten automatisch für einen offiziellen Sponsor hielten.

Fifa-Anwalt Volkert Vorwerk hatte sich in der Verhandlung am Donnerstag auf die Eigentumsgarantie im Grundgesetz berufen. Daraus folge der verfassungsrechtliche Schutz eines Veranstalters, der sich auch auf die Verwertung der wirtschaftlichen Vorteile erstrecke. Wenn Ferrero ohne eine besondere Lizenz der Fifa mit der Weltmeisterschaft werben dürfe, sei „klar, dass sich kein WM-Sponsor für Schokoladenprodukte mehr findet“, sagte der Anwalt des Weltverbandes.

Vor drei Jahren hatte der BGH einen Schutz für die Marken „Fußball WM 2006“ und „WM 2006“ – damals von der Fifa selbst eingetragen – weitgehend abgelehnt. Dabei handele es sich um Beschreibungen, die ein Unternehmen nicht exklusiv für sich beanspruchen könne, hieß es als Begründung. dpa

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