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Gasexplosion: Gericht geht nicht mehr von Mord aus

Vor fast neun Jahren kamen in Düsseldorf bei einer verheerenden Gasexplosion in einem Mietshaus sechs Menschen ums Leben. Bei der Neuauflage des Prozesses geht das Gericht nun nicht mehr von Mord aus.

Düsseldorf - Dem damaligen Hausbesitzer sei die Tat, bei der das Haus eingestürzt war, "aus dem Ruder gelaufen", sagte am Dienstag der Vorsitzende Richter des Verfahrens, Klaus Buhlmann. Allerdings sei ihm die vorsätzliche Herbeiführung einer Explosion vorzuwerfen. Dafür drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft.

Damit hat der 46-Jährige gute Chancen, nicht mehr ins Gefängnis zurückkehren zu müssen. Er hatte mehr als acht Jahre in Untersuchungshaft gesessen, bevor das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2005 die Freilassung angeordnet und die unteren Instanzen einschließlich des Bundesgerichtshofs scharf kritisiert hatte. In erster Instanz waren der Unternehmer und sein Komplize wegen sechsfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Während die Strafe für den Helfer rechtskräftig ist, hatte der Bundesgerichtshof das Urteil gegen den mutmaßlichen Drahtzieher wegen eines Formfehlers aufgehoben: Bei einer der Zeugenvernehmungen war der Verteidiger nicht über den Termin informiert worden.

Die Neuauflage des Prozesses am Düsseldorfer Landgericht dauert länger als zwei Jahre. Das Gericht geht davon aus, dass der Hausbesitzer aus Geldgier eine Gasexplosion im Keller des Hauses ausgelöst hat. Es konnte aber nicht bewiesen werden, dass er damit gerechnet habe, dass das Haus in die Luft fliegen würde. Auch sei der Drahtzieher in der Tatnacht vermutlich nicht im Haus gewesen und sein Komplize habe den Stopfen an der Gasleitung alleine gelöst.

Der zu lebenslanger Haft verurteilte Helfer hat keine Chance auf eine mildere Strafe. Da die neue Sicht des Gerichts nur die Beweise anders werte, könne er nicht mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens rechnen, sagte ein Sprecher des Gerichts. (tso/dpa)

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