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Gefangenenmord: Häftling stundenlang gequält und gedemütigt

Einen Tag nach Bekanntwerden des Mordes an einem Insassen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Siegburg hat die Staatsanwaltschaft grauenerregende Einzelheiten über das Martyrium des 20-Jährigen mitgeteilt. Mithäftlinge sollen ihn an einer Toilettentür erhängt haben.

Bonn - Nach Angaben der Behörde vom Mittwoch wurde der Häftling von seinen drei Zellengenossen in einer aus Bettlaken geknüpften Schlinge erhängt, nachdem er zuvor von ihnen stundenlang grausam gequält und sexuell missbraucht worden war. Unter anderem zwangen die Tatverdächtigen im Alter von 17, 19 und 20 Jahren demnach das Opfer, Wasser mit scharfem Pulver und Salz zu trinken und eine Tube Zahnpasta zu essen.

Den Angaben zufolge versuchten die Mitgefangenen dreimal vergeblich, den 20-Jährigen mit Kabeln zu erhängen. Allein diese drei Mordversuche zogen sich laut Staatsanwaltschaft über ein bis zwei Stunden hin. Die Strafverfolger werfen den drei mutmaßlichen Tätern unter anderem Tötung aus Mordlust und niedrigen Beweggründen vor. Die Inhaftierten sollen demnach am Samstagmittag beschlossen haben, ihren Mithäftling umzubringen und die Tat als Selbstmord zu tarnen. Dazu zwangen sie den 20-Jährigen, zwei Abschiedsbriefe zu schreiben, die sie jedoch später vernichteten. Anschließend misshandelten sie das Opfer mit massiven Schlägen; der 20-Jährige musste demnach einen Teil seines eigenen Erbrochenen essen und aus dem Halter der Toilettenbürste eine Mischung aus Urin und Spucke trinken.

Misslungene Hilferufe

Den Ermittlungen zufolge legten die Tatverdächtigen dem Mithäfling schließlich die Lakenschlinge um den Hals und zwangen den 20-Jährigen, sich in der Zelle vor der Toilettentür auf einen Eimer zu stellen. Als das Opfer bereits an der Tür hing, lösten sie demnach nach anderthalb Minuten den Strang und brachten den 20-Jährigen durch Schläge ins Gesicht wieder zum Bewusstsein. Der Häftling starb, als die mutmaßlichen Täter den grauenerregenden Vorgang wiederholten.

Laut Staatsanwaltschaft wurden die Taten vom Justizvollzugspersonal nicht erkannt. Einen Versuch des Opfers, durch einen Rufknopf auf seine verzweifelte Situation aufmerksam zu machen, vereitelten die Tatverdächtigen: Sie sagten den Vollzugsbeamten über die Gegenrufanlage, dass es sich um einen Fehlruf gehandelt habe. Als wegen des Lärms später zwei Beamte erschienen, gaben die mutmaßlichen Mörder an, die Geräusche seien durch das Verrücken von Möbeln entstanden. (tso/AFP)

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