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Panorama: Geiselnahme von Luxor: Rechtssysteme prallen aufeinander

Eine Kollision islamischen Rechts mit deutschem Recht ist nach Ansicht des Kölner Rechtsexperten Professor Hilmar Krüger Hintergrund der Geiselnahme in Ägypten. Eigentlich habe in Ägypten nach islamischem Recht "ein geschiedener Vater als Oberhaupt der Familie ein Anrecht auf Herausgabe der Kinder", sagte Krüger am Mittwoch.

Eine Kollision islamischen Rechts mit deutschem Recht ist nach Ansicht des Kölner Rechtsexperten Professor Hilmar Krüger Hintergrund der Geiselnahme in Ägypten. Eigentlich habe in Ägypten nach islamischem Recht "ein geschiedener Vater als Oberhaupt der Familie ein Anrecht auf Herausgabe der Kinder", sagte Krüger am Mittwoch. Das gelte aber nur für Jungen ab 12 und für Mädchen ab 14 Jahren. Die beiden Jungen, die sowohl die deutsche als auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, sind allerdings erst drei und acht Jahre alt.

Ein hiesiges Gericht hatte der deutschen Mutter, die 1999 mit ihren Söhnen nach Deutschland zurückgekehrt war, ein vorübergehendes Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. "Nach Artikel 2 des Haager Minderjährigen-Schutzabkommens hat ein deutsches Gericht nach deutschem Recht zu urteilen", erklärt Krüger. Nach dem Abkommen seien die Gerichte des Landes zuständig, in dem die Kinder leben. Dabei sei es unerheblich, dass Ägypten dem Abkommen nicht beigetreten sei.

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