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Panorama: Geld zurück

Die Europäische Union stärkt die Fluggastrechte

Berlin - Überbucht, verspätet, ausgefallen – Fluggäste, die am Boden bleiben müssen, können ab sofort von ihrer Fluggesellschaft höhere Entschädigungen als bisher verlangen. Das sieht eine neue Verordnung der Europäischen Union vor, die heute in Kraft tritt.

Ist ein Passagier rechtzeitig zur Abfertigung am Flughafen, darf aber wegen Überbuchung nicht an Bord, kann er zwischen der Erstattung des Ticketpreises oder einem Ersatzflug wählen. Zusätzlich muss die Fluggesellschaft eine Entschädigung zwischen 125 und 600 Euro zahlen, je nach Verzögerung der Abreise und Entfernung des Reiseziels. Gleiches gilt, wenn der Flug ausfällt und der Kunde nicht spätestens zwei Wochen zuvor informiert wurde. Auch bei Verspätungen stärkt die EU die Rechte der Passagiere. Verzögert sich der Start je nach Strecke um zwei bis vier Stunden, muss die Fluggesellschaft Kosten für Verpflegung, zwei Telefongespräche oder E-Mails und notfalls auch ein Hotelzimmer übernehmen. Nach fünf Stunden Wartezeit können die Kunden auch den Ticketpreis zurückverlangen. Übrigens: Mit Reisegutscheinen muss sich nur zufrieden geben, wer sich damit vorher schriftlich einverstanden erklärt hat.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die neuen Rechte, warnt jedoch vor „Ausweichmanövern der Fluggesellschaften“. So fehle eine Obergrenze für die Frist zum Erscheinen am Check-in, kritisiert Vorstand Edda Müller. Demnach könnte eine Fluggesellschaft die Kunden zwingen, zwei Stunden vor Abflug einzuchecken, um den Anspruch auf Beförderung oder Ausgleichsleistungen nicht zu verlieren.

Beschwerden richten Fluggäste direkt an die Fluggesellschaft oder an das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig, das diese an das Unternehmen weiterleitet. Zu diesem Zweck hat die Behörde Vordrucke erstellt. Bei Problemen helfen die Verbraucherzentralen oder die Schlichtungsstelle Mobilität des Verkehrsclub Deutschland.

Merkblatt und Beschwerdevordrucke unter www.lba.de

Philipp Wittrock

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