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Panorama: Gelegenheit macht Tote

Die Schweizer sind bewaffnet bis an die Zähne. Jetzt diskutiert das Parlament über ein neues Gesetz

Die Bluttat erschüttert das Walliser 50-Seelen-Bergdorf Les Crosets noch immer: An einem Sonntagabend im April dieses Jahres erschießt Gerold Stadler seine 34 Jahre alte Frau, die Skirennfahrerin Corinne Rey-Bellet. Er tötet auch deren Bruder und verletzt ihre Mutter mit fünf Schüssen. Ihr Vater und der zweijährige Sohn entkommen dem Amoklauf. Stadler bringt sich zwei Tage später selbst um. Die Tatwaffe ist jedes Mal Stadlers Armeepistole. Der Mann, den Klassenkameraden als „gewissenhaft und autoritätsgläubig“ beschreiben, diente als Hauptmann in der Schweizer Armee. Er brauchte wie viele Veteranen seine Waffen nicht abzugeben, bewahrte sie zu Hause im Schrank auf.

Mehr als 1,6 Millionen Sturmgewehre, Karabiner und Pistolen aus Armeebeständen liegen nach offiziellen Schätzungen in eidgenössischen Haushalten. Dazu kommen Jagdflinten und historische, noch immer einsatzfähige Waffen. Statistisch gesehen, verfügt jeder dritte Eidgenosse über eine funktionstüchtige Waffe samt Munition. Außer den USA dürfte kein Land der westlichen Welt über eine zivile Bevölkerung verfügen, die so bis an die Zähne bewaffnet ist wie die Schweizer. Fälle wie der von Corinne Rey-Bellet bringen jedoch auch die wehrhaften Helvetier dazu, das Thema zu debattieren. Der Schweizerische Nationalfonds etwa, wichtigste Institution des Landes zur Förderung wissenschaftlicher Forschung, legte eine Studie vor. Das Resultat: Bei der Hälfte aller Tötungsdelikte, die in Familien passieren, war die Tatwaffe zu Hause vorhanden. „Gelegenheit macht Tote“, kommentiert der Schweizer Erfolgsautor Martin Sutter.

Jetzt debattiert der Nationalrat, die große Kammer des Parlaments, Änderungen des Waffenrechts. Bisher hält Artikel drei des schweizerischen Bundesgesetzes fest: „Das Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen ist (...) gewährleistet.“ Der Nationalrat soll auch eine Petition behandeln, die die Schweizer Frauenzeitschrift „Annabelle“ auf den Weg gebracht hat. Das Ziel: Armeewaffen dürfen künftig nicht mehr daheim aufbewahrt werden. Außerdem soll ein nationales Waffenregister geschaffen werden.

Druck kommt auch von Seiten der EU. Sie verlangt im Zuge des Beitritts der Schweiz zum Schengen-Abkommen, dass die Eidgenossen beim Kauf einer Waffe künftig zumindest angeben müssen, weswegen sie glauben, sich aufrüsten zu müssen. Eine solche Selbstauskunft wird bislang nicht verlangt. So können Pumpguns, die weder zu Jagd- noch zu Schützenzwecken, sondern einzig zu Rambo-Übungen taugen, anonym über Anzeigen im Internet oder in Zeitungen gekauft werden. Beim Handel unter Privatpersonen ist kein Waffenerwerbsschein nötig. Es genügt ein schriftlicher Vertrag. Wer partout eine neue Knarre beim Händler kaufen will, braucht zwar einen Erwerbsschein, aber eine Hürde ist das auch nicht: Das Papier bekommt jeder, der volljährig ist und laut Strafregister eine weiße Weste hat.

Während die Unterzeichner der „Annabell“-Petition diese Regeln „lasch“ nennen, sehen die Befürworter des bestehenden Gesetzes die Sache anders: Sie sprechen wie Hans Wüst, Zürcher Rechtsanwalt und Autor eines Buches über das Waffenrecht, von „liberalen“ Regeln und werden grundsätzlich: „Die Heimaufbewahrung von militärischen Hand- und Faustfeuerwaffen ist eine Selbstverständlichkeit in unserem demokratischen Rechtsstaat, weil die Regierung keine Angst vor der eigenen bewaffneten Bevölkerung hat“, meint Wüst. Vor allem in Deutschland spürt Wüst das Ziel, die Bürger zu „entwaffnen“. Dass Wüst gern gesehener Gast bei der Waffennarren-Vereinigung Pro Tell ist, ist da kein Zufall.

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