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Gericht: Pumuckl bekommt Freundin

Kinder sollten bei einem Malwettbewerb für den Kobold Pumuckl eine Freundin erschaffen. Seine Schöpferin sah darin eine Urheberrechtsverletzung. Eine Einstweilige Verfügung hat das Gericht nun abgelehnt.

München - Die Autorin und Pumuckl-Erfinderin Ellis Kaut hatte den Antrag an das Landgericht München gestellt. Sie wollte der ursprünglichen "grafischen Mutter" des rothaarigen Klabauters - der Zeichnerin Barbara von Johnson - eine Mitwirkung an dem Wettbewerb eines privaten TV-Senders untersagen lassen, weil sie damit ihr Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt sah.

Dem folgte das Gericht nicht. Die 7. Zivilkammer hob hervor, dass nicht Johnson, sondern der TV-Sender zu der Veranstaltung eingeladen habe, an deren Ende sogar eine Hochzeit des Pumuckl vorgesehen war. Johnson habe in keiner Weise die Geschichte des Pumuckl fortführen wollen, deshalb seien die Urheberrechte von Kaut nicht tangiert. Im Rahmen ihrer Meinungsfreiheit dürfe Johnson sich auch dahingehend äußern, dass dem Kobold eine Freundin zu gönnen sei. Im Übrigen sei es jedermann unbenommen, in seinem privaten Bereich den Pumuckl in den Hafen der Ehe zu führen. (tso/dpa)

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