zum Hauptinhalt
Das Boulevard-Blatt "Closer" hatte die Oben-Ohne-Bilder von Prinz Williams' Ehefrau zuerst abgedruckt.

© dapd

Update

Gerichtsentscheid in Frankreich: Magazin darf Nacktfotos von Kate nicht mehr nutzen

Sieg für das britische Königshaus: Ein französisches Gericht hat entschieden, dass die Oben-ohne Urlaubsbilder von Prinz Williams Ehefrau Kate nicht mehr veröffentlicht werden dürfen. Das Magazin "Closer" soll die Dateien sogar herausrücken.

Die Nackt-Fotos der Herzogin von Cambridge dürfen nicht weiter verbreitet werden. Dieses beschloss das Gericht von Nanterre bei Paris am Dienstag, während das Paar noch weit weg auf Asien-Pazifik-Reise ist und erst am heutigen Mittwoch wieder in London erwartet wird.

Die Paparazzi-Fotos zeigen Kate nur mit einem Bikinihöschen bekleidet in einer Privatvilla im Urlaub in der Provence. Die Fotos wurden erst in der französischen Zeitschrift „Closer“, dann im „Irish Daily Star“ und am Montag im italienischen Klatschblatt „Chi“ abgedruckt, das wie „Closer“ im Mondadori-Verlag des früheren italienischen Regierungschefs Silvio Berlusconi erscheint. Bei „Chi“ war das besonders reißerisch aufgemacht: „Die Königin ist nackt“, stand in großen Buchstaben unter den Fotos. Prinz William und seine Ehefrau Catherine hatten wegen der Veröffentlichung der Oben-ohne-Fotos in „Closer“ Anzeige erstattet. In einem zivilrechtlichen Eilverfahren wollte das Paar die weitere Verbreitung der Fotos durch eine einstweilige Verfügung verhindern.

Laut Urteil dürfen die Fotos nicht weiter verbreitet oder verkauft werden. Das Blatt muss alle Fotos der Serie innerhalb von 24 Stunden an William und Kate aushändigen, sonst droht eine Strafe von 10 000 Euro pro Tag. Die aktuelle Ausgabe mit Kate darf aber weiter verkauft werden. Darin sind reichlich verschwommene Fotos zu sehen, die aus einer Entfernung von rund 800 Metern aufgenommen wurden. Angeblich sollen noch viel intimere Bilder des Paares existieren, die aber bisher nicht veröffentlicht wurden. Das Gericht schrieb in dem Urteil: „Das Privatleben wurde verletzt.“ Es habe sich bei den Fotos nicht um eine öffentliche Aktivität des Paares gehandelt, die eine Informierung der Öffentlichkeit rechtfertige. „Das Recht auf Information ist limitiert“, hieß es in der Erklärung.

Bildergalerie: Prinzenpaar auf Reisen

Damit folgte das Gericht der Forderung von Aurélien Hamelle, dem französischen Anwalt von William und Kate. Er betonte, es gebe keine Zustimmung zur Veröffentlichung der Bilder, die private Szenen zeigen und mit dem Teleobjektiv aufgenommen wurden. Delphine Pando, die Anwältin von „Closer“, hatte angeführt, dass die Bilder von einer nahegelegenen Straße aufgenommen wurden und deshalb das Gericht aufgefordert, den Antrag auf einstweilige Verfügung abzulehnen.

Die Affäre ist aber noch längst nicht beendet.

Mit der Zivilrechtsentscheidung ist die Affäre aber noch längst nicht beendet. Gleichzeitig reichte das Paar am Montag eine Strafanzeige wegen Verletzung ihrer Privatsphäre in Nanterre ein. Daraufhin wurden am Dienstag Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft eröffnet, erklärte diese. Dieses Verfahren könnte sich länger hinziehen und möglicherweise bis zu einem Prozess mit Schadensersatzforderungen führen. Bei den Ermittlungen stehen die Fotografen, aber auch die Medien im Mittelpunkt, die die Fotos gedruckt haben. Bisher ist die Identität des oder der Fotografen, die die Bilder des Paares von dem Aufenthalt in der Provence gemacht haben, nicht bekannt.

Video: Gericht entscheidet für Kate

Das französische Recht ist eines der strengsten, wenn es um den Schutz der Privatsphäre geht. Das Urteil könnte auch in anderen Teilen der Welt zum Vorbild werden, vor allem, wenn so schnell ein Urteil im Eilverfahren gesprochen wird wie in diesem Fall.

„Es sollte kein Unterschied gemacht werden zwischen dem Schutz einer Sängerin oder eines Unbekannten und einer Prinzessin“, sagt Luc Brossolet, Spezialist für Presserecht. Als abschreckend gilt das Urteil dennoch nicht. Presserechtler Pierre Lauthier sagt dazu: „Die Strafen sind meist gering und liegen unter dem Gewinn, den die Zeitschriften durch die Publikation machen.“

Anwälte sehen auch Grenzen bei den strafrechtlichen Ermittlungen. „Es gibt den Quellenschutz zur Sicherung der Pressefreiheit. Der Untersuchungsrichter kann keine Maßnahmen ergreifen, um die Quellen zu ermitteln ", sagte Presserechtler Christophe Bigot bezogen auf die strafrechtlichen Ermittlungen, bei denen es offenbar auch darum gehen soll, den Namen des Fotografen zu erfahren.

Die Affäre holt die Täter ein. Michael O´Kane, Chefredakteur des „Irish Daily Star“, der die Fotos ebenfalls veröffentlicht hat, wurde nach einem Streit unter den Verlegerfamilien suspendiert.

Zur Startseite