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Gerichtsentscheid: Vergewaltiger wieder auf freiem Fuß

Ein Sexualstraftäter hat seine mehrjährige Haftstrafe verbüßt. Allerdings sollte er danach in Sicherheitsverwahrung bleiben, weil er noch als gefährlich gilt. Dagegen hatte der Mann geklagt und Recht bekommen.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Unterbringungsbefehl gegen einen Sexualstraftäter aus Sachsen aufgehoben, bis über eine nachträgliche Sicherungsverwahrung in dem aufsehenerregenden Fall entschieden wird. Nach Ansicht des obersten deutschen Gerichts sind die Voraussetzungen für eine zwischenzeitliche Unterbringung nicht erfüllt, heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Der Mann ist daher laut Gericht auf freiem Fuß, bis das Landgericht Chemnitz über eine Sicherungsverwahrung entschieden hat.

Der Mann war 1993 wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung verurteilt und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden. Seine Strafe hatte er im vergangenen Februar verbüßt. Allerdings leitete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung ein, weil sie den Mann nach wie vor für gefährlich hielt. Gegen ihn wurde vom Leipziger Landgericht ein Unterbringungsbefehl erlassen, eine Beschwerde scheiterte beim Oberlandesgericht Dresden im vergangenen April.

Erfolg hatte der Sexualstraftäter dagegen beim Bundesgerichtshof. Das oberste deutsche Strafgericht hob die Sicherungsverwahrung Anfang September auf, weil die formellen und materiellen Voraussetzungen für deren Anordnung nicht ausreichend dargelegt worden seien. Das Verfahren soll nun das Landgericht Chemnitz erneut prüfen. (nal/dpa)

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