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Gerichtsurteil: Amokfahrer von Berliner Fanmeile muss in Psychiatrie

Es war der Schreckmoment der Fußball-WM 2006: Auf der Berliner Fanmeile verletzte ein Amokfahrer zahlreiche Menschen. Heute wurde vor Gericht das Urteil gegen den 34-Jährigen gesprochen.

Das Landgericht Berlin ordnete die dauerhafte Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie an. Die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei aufgrund einer "psychotischen Episode" während der Tat aufgehoben gewesen, begründete die Kammer das Urteil. Der wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagte Mann gelte daher als schuldunfähig und könne nicht bestraft werden.

Wegen der Schwere der "Geisteskrankheit" ist der frühere Wirtschaftsstudent ohne ärztliche Behandlung für die Allgemeinheit gefährlich. Deshalb ist die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung erforderlich. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin.

Amokfahrt "im Zustand der Schuldunfähigkeit"

Der Mann habe am Nachmittag des 2. Juli 2006 im Zustand der Schuldunfähigkeit mit seinem Auto die Absperrung zur WM-Fanmeile am Brandenburger Tor durchbrochen, hieß es im Urteil weiter. Danach fuhr er mit Tempo 40 auf die dicht gedrängte Menschenmenge vor der Hauptbühne zu. Dabei wurden rund 20 Besucher, darunter drei Kinder im Alter von acht bis 13 Jahren, verletzt oder gefährdet.

Die meisten konnten sich mit einem Sprung zur Seite retten und kamen mit leichten Blessuren und einem Schock davon. Andere wurden von umherfliegenden Gegenständen und umstürzenden Gittern getroffen oder stürzten bei der Flucht. Ein elfjähriger Junge wurde schwer verletzt. Er hatte eine Gehirnerschütterung und lag mehrere Tage im Krankenhaus.

Richter: Eindeutig versuchter Mord

Der Richter stellte klar, dass die Amokfahrt aus rechtlicher Sicht "sehr eindeutig" einen "versuchten Mord mit gemeingefährlichen Mitteln" darstellt. Der 34-Jährige habe das Fahrzeug "nicht mehr beherrscht" und selbst, wenn er es gewollt hätte, letztlich nicht mehr ausweichen können. "Die Tötungsquote lag bei ein bis zehn Prozent. Die Verletzungsquote war ungleich höher". Nur durch Zufall seien nicht mehr Menschen zu Schaden gekommen.

Der Richter sagte, dass die "pure Bekundung der Krankheitseinsicht" nicht ausreiche, um die Maßregel gegen den 34-Jährigen wie von der Verteidigung beantragt zur Bewährung auszusetzen. Der Anwältin zufolge ist der Beschuldigte ein "sehr kultivierter und intelligenter Mann, der krankheitseinsichtig ist und nicht in den Maßregelvollzug gehört".

Täter entschuldigt sich - "Hochgefühl"

Zu Prozessbeginn im September hatte der 34-Jährige ein Geständnis abgelegt und sich bei den Opfern entschuldigt. Ein "Hochgefühl" habe ihn veranlasst, Gas zu geben und immer weiter zu fahren. Die Menschen habe er dabei nicht registriert.

Der in Hannover geborene Sohn indischer Eltern befindet sich seit Juli 2006 in der geschlossenen Psychiatrie. Erst seit Mai dieses Jahres ist er medikamentös so eingestellt, dass es keine weiteren Vorfälle gebe, sagte der Richter. Der Mann habe noch nicht gelernt, ein "Warnsystem" zu schaffen, um einen Krankheitsausbruch zu erkennen und sei "bislang in Freiheit und Stress nicht erprobt". Bis auf weiteres sei der Beschuldigte daher gefährlich und die "Allgemeinheit" vor ihm zu schützen. Mit dem Urteil wurde zugleich der Führerschein des Mannes eingezogen und eine Sperre von fünf Jahren verhängt.

Beatrix Boldt[ddp]

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