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Gerichtsurteil: Bohlen durfte Polizisten duzen

Ein vertrauliches "Du" zu einem Polizeibeamten hat für Pop-Produzent Dieter Bohlen keine rechtlichen Folgen. Das Hamburger Landgericht lehnte einen Strafbefehl in einem Verfahren wegen Beamtenbeleidigung ab.

Hamburg - Unter Beachtung der Begleitumstände stelle die Äußerung eine Unhöflichkeit, aber keine Beleidigung dar, heißt es in der Begründung des Gerichts. Dabei handele es sich nicht um einen Freibrief für die Zukunft: «Jeder Einzelfall muss auf seine Umstände hin überprüft werden», sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch.

Im vorliegenden Fall entschied das Gericht, dass Duzen zu Bohlens normalen Umgangsformen gehöre und er «augenscheinlich ein gleiches Verhalten bei öffentlichen Auftritten an den Tag» lege, teilte das Gericht mit und bestätigte damit einen Bericht der «Hamburger Morgenpost» (Mittwoch). Pop-Produzent Bohlen (52) war wegen eines Parkverstoßes am 18. April 2005 in der Hamburger City mit einem Polizisten aneinander geraten und hatte den Beamten dabei geduzt.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft beantragte deshalb beim Amtsgericht einen Strafbefehl. Der Amtsrichter lehnte das «mangels hinreichenden Tatverdachts» jedoch ab. Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Entscheidung Beschwerde ein. Doch auch den Richtern des Landgerichts reichten die vorgelegten Beweise nicht aus. (tso/dpa)

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