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Panorama: Gerichtsurteil: Kein Unterhalt trotz verziehener Ehebrüche

Auch wenn der Ehemann seiner Frau ein lang andauerndes Verhältnis verziehen hat, aus dem ein Kind hervorging, schuldet er ihr keinen Unterhalt, wenn die Frau eines Tages endgültig zum Geliebten zieht. Dies entschied das Oberlandesgericht Nürnberg.

Auch wenn der Ehemann seiner Frau ein lang andauerndes Verhältnis verziehen hat, aus dem ein Kind hervorging, schuldet er ihr keinen Unterhalt, wenn die Frau eines Tages endgültig zum Geliebten zieht. Dies entschied das Oberlandesgericht Nürnberg. Dass der Ehemann trotz der vielen Enttäuschungen immer wieder geglaubt habe, seine Ehe retten zu können, dürfe ihm nicht nachteilig ausgelegt werden.

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