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Gerichtsurteil: Lebenslang für den Serienmörder von Aachen

In den 80er Jahren starben fünf junge Frauen durch seine Hände. Drei von ihnen hatte er vorher vergewaltigt. Fast 20 Jahre nach seinen Verbrechen verhängte nun ein Gericht die Höchststrafe.

Der Serienmörder von Aachen ist wegen der Ermordung von fünf Anhalterinnen in den 80er Jahren zur Höchststrafe verurteilt worden. 18 Jahre nach der letzten Tat sprach das Landgericht am Dienstag eine lebenslange Haftstrafe aus und stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. Der Verurteilte muss damit länger als 15 Jahre in Haft bleiben.

Der 52-Jährige hatte zwischen 1983 und 1990 fünf junge Tramperinnen erdrosselt und drei von ihnen vorher vergewaltigt. Er wurde wegen Mordes in fünf Fällen und wegen zwei Fällen von Vergewaltigung verurteilt - der dritte ist mittlerweile verjährt. Das Gericht entsprach mit dem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Ein Geständnis, das der Mann bei Polizeivernehmungen gemacht hatte, hatte er zum Prozessauftakt widerrufen. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

Unschuldsbeteuerungen nach Schuldbekenntnis

Der gelernte Krankenpfleger war der Polizei 17 Jahre nach der letzten Tat zufällig bei einem Schrottdiebstahl ins Netz gegangen. Freiwillig gab er eine DNA-Probe ab. Ein routinemäßiger Abgleich ergab, dass diese Probe mit einer Spermaspur an dem dritten Opfer des Aachener Serienmörders übereinstimmte. Der Mann gestand der Polizei, alle fünf Tramperinnen erdrosselt zu haben.

Zum Prozessauftakt widerrief er dieses Geständnis jedoch und argumentierte, er habe das nur gesagt, weil ihn das Schuldbekenntnis als Masochisten sexuell erregt habe. In Wahrheit sei er unschuldig. Die Spermaspur erklärte er damit, dass die Frau vorher freiwillig mit ihm Sex gehabt habe. Den Mord habe dann ein anderer begangen. Das Gericht schenkte dieser Version keinen Glauben. (mpr/dpa)

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