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Gerichtsurteil: Lebenslang für Eltern von verhungerter Jacqueline

Die Eltern der verhungerten Jacqueline aus dem nordhessischen Bromskirchen müssen lebenslang hinter Gitter. Das Vergehen: Mord durch Unterlassen und Misshandlung Schutzbefohlener.

Das Landgericht Gießen verurteilte die 23 Jahre alte Hausfrau und den 35 Jahre alten Industriemechaniker am Freitag im Revisionsprozess um den qualvollen Tod des Mädchens wegen Mordes durch Unterlassen und Misshandlung Schutzbefohlener. Das Kleinkind war mit 14 Monaten im März 2007 im Haus seiner Eltern verhungert und verdurstet. Das Gericht folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft, die den Eltern vorwarf, ihre Tochter grausam getötet zu haben, indem sie die Ernährung und Pflege nahezu einstellten - und zwar aus "Desinteresse, Gleichgültigkeit und Gefühllosigkeit".

Der Fall musste neu aufgerollt werden, weil der Bundesgerichtshof (BGH) die Beweiswürdigung in einem ersten Prozess im vergangenen September gerügt und das Urteil aufgehoben hatte. Das Landgericht Marburg hatte die Mutter im Januar 2008 zu acht Jahren Haft wegen Totschlags und den Vater wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte für beide lebenslange Haft wegen Mordes beantragt und war in Revision gegangen. Jacqueline war im März 2007 im Haus ihrer Eltern in der 2000-Seelen-Gemeinde Bromskirchen gestorben. Bei seinem Tod wog das Kind nur noch sechs Kilo. (mpr/dpa)

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