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Gerichtsurteil: Mehr als zwei Jahre Haft für betrügerische Wahrsagerin

Horrende Geldbeträge als Schutz vor bösen Flüchen: Eine selbsternannte Wahrsagerin aus Köln soll sich so mehrere hunderttausend Euro erschlichen haben. Ihre Opfer verschuldeten sich dafür sogar.

Eine 35-jährige Wahrsagerin aus Köln muss für zwei Jahre und neun Monate in Haft, weil sie mehrere Kunden betrogen und sich dabei mehr als 200.000 Euro erschlichen hat. Zudem verhängte das Stuttgarter Landgericht am Mittwoch eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren und bezog dabei auch frühere Verurteilungen und Geldstrafen von Amtsgerichten in Baden-Baden und Köln ein. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und zwei Monate Haft gefordert. Die Frau hatte drei Frauen psychisch stark unter Druck gesetzt und von ihnen Geldbeträge in fünfstelliger Höhe gefordert, um sie vermeintlich aus Lebenskrisen zu retten.

In einem Fall soll sie einer Frau erzählt haben, dass deren Tochter vom Teufel besessen sei, durch ihren Einfluss aber geheilt werden könne. Als angeblichen Beweis dafür sollte eine schwarze Färbung in einem aufgeschlagenen rohen Ei dienen. Später erzählte die Wahrsagerin, dass auch dem Sohn der Frau Böses drohe. Die besorgte Mutter zahlte der Angeklagten insgesamt mehr als 120.000 Euro, löste dafür Ausbildungs- und Lebensversicherungen und nahm mehrere Darlehen auf. Zudem gab sie der Wahrsagerin Spirituosen, teure Kleider und Parfüms, mit denen Priester in Jugoslawien angeblich besser für die Verfluchten beten könnten. "Das ist schon eine skurrile Geschichte" sagte der Richter. "Man wundert sich, was in unserer aufgeklärten Zeit alles passiert".

Leichtgläubigkeit hat sich nicht strafmildernd ausgewirkt

Einer anderen Frau soll sie gedroht haben, ihre Tochter werde einen Magenbruch erleiden, wenn sie nicht kurzfristig zahle. Die Fristen setzte sie mit der Begründung, sie müsse dringend Kerzen anzünden und beten.

Auf die Schliche gekommen waren der Frau österreichische Beamte, die wegen Geldwäsche gegen die Wahrsagerin ermittelten und dabei auf die hohen Einzahlungen stießen. Wegen Geldwäsche kam es aber zu keinem Prozess. Das wahre Ausmaß der Betrügereien seien erst durch diese Ermittlungen aufgedeckt worden. "Die Opfer waren beschämt über ihr eigenes Verhalten", sagte der Richter. Die  Leichtgläubigkeit habe sich aber nicht strafmildernd ausgewirkt.

"Sie haben in schamloser Weise die Krisen der Frauen gezielt ausgenutzt", sagte er zur Angeklagten. Diese beteuerte vor Gericht, mit Blick auf ihre Kinder nie wieder das Gesetz zu brechen. "Ich habe Fehler gemacht", sagte sie unter Tränen. (jam/dpa)

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