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Gesundheit: Alles dreht sich nur um das Geld

Deutscher Hochschulverband macht eigene VorschlägeUwe Schlicht Der Deutsche Hochschulverband, die Standesvertretung von 17 500 deutschen Professoren und Privatdozenten, hat die Vorschläge zur Dienstrechtsreform von Bundeswissenschaftsministerin Edelgard Buhlman (SPD) wiederholt scharf kritisiert, aber erstmals konkrete Alternativvorschläge unterbreitet. Der Hochschulverband möchte zwar auch, dass Professoren stärker nach ihrer Leistung besoldet werden als bisher - er hält die Vorschläge der von Ministerin Bulmahn eingesetzten Expertenkommission jedoch für kontraproduktiv.

Deutscher Hochschulverband macht eigene VorschlägeUwe Schlicht

Der Deutsche Hochschulverband, die Standesvertretung von 17 500 deutschen Professoren und Privatdozenten, hat die Vorschläge zur Dienstrechtsreform von Bundeswissenschaftsministerin Edelgard Buhlman (SPD) wiederholt scharf kritisiert, aber erstmals konkrete Alternativvorschläge unterbreitet. Der Hochschulverband möchte zwar auch, dass Professoren stärker nach ihrer Leistung besoldet werden als bisher - er hält die Vorschläge der von Ministerin Bulmahn eingesetzten Expertenkommission jedoch für kontraproduktiv.

Die Bulmahn-Kommission hatte vorgeschlagen, auf ein Grundgehalt von 8300 Mark für die Universitätsprofessoren Zuschläge für besondere Leistungen in Forschung, Lehre und Selbstverwaltung draufzulegen. Die bisherigen Gehaltserhöhungen allein durch das zunehmende Alter der Beamten sollten wegfallen und die dadurch frei werdenden Gelder in Leistungszuschläge umfunktioniert werden. Wenn ein Professor in seiner Leistung nachlässt, verliert er sein bis dahin gezahltes Grundgehalt mit Zuschlägen nicht, aber er bekommt keine weiteren Leistungszuschläge mehr und bleibt auf dem Gehaltsniveau stehen, während seine Kollegen an ihm vorbeiziehen.

Der Hochschulverband scheut sich nicht, fast nur vom Geld zu reden. Besonders scharf wendet er sich gegen die Idee, die Besoldungsreform kostenneutral zu gestalten. Bei einem Grundgehalt von 8300 Mark für die Professoren seien die deutschen Universitäten nicht wettbewerbsfähig. Außerdem widerspreche ein derart niedriges Gehalt dem verfassungsmäßig garantierten Grundsatz der amtsangemessenen Besoldung, weil es auf dem Niveau von Studiendirektoren liege. Im Kern laufe das auf eine Kürzung des Grundgehalts um 1500 Mark im Vergleich zur geltenden Besoldung hinaus. Damit werde die angeblich leistungsorientierte Besoldung zu einem Sparpaket.

Der Hochschulverband möchte stattdessen das System der Berufung verbessern. Man müsse nur die Berufungsverfahren in Deutschland von wettbewerbsfeindlichen Elementen befreien, so der Verband. Er schlägt vor, sollten Altersbegrenzungen für Berufungen angehoben werden. Zur Zeit gilt die Regel, dass ein Hochschullehrer jenseits des 50. Lebensjahres nicht an eine andere Hochschule berufen werden darf. Wettbewerbsfeindlich sei die Regelung, dass sich am höchsten besoldete C4-Professoren nach der Annahme eines Rufs drei Jahre lang nicht auf eine Professur an einer anderen Hochschule bewerben dürften.

Als wettbewerbsfeindlich bezeichnet der Hochschulverband das Fehlen jeden Anreizes für eine Verbesserung der Lehre. Es sollte wieder ein Hörergeldsystem eingeführt werden, das den studentischen Zuspruch zu Lehrveranstaltungen angemessen honoriere. Um weitere Anreize zu bieten, sollten die Hochschullehrer für besondere Leistungen in Forschung und Lehre zusätzliche Forschungsfreisemester oder ein geringeres Lehrdeputat erhalten.

Als weiteren Anreiz plädiert der Hochschulverband für eine Steigerung des Renommees. Dazu könnte der Bundespräsident etwa einen hochdotierten Deutschen Wissenschaftspreis, der von Bund und Ländern gemeinsam finanziert wird, vergeben. Auch die Einrichtung von "distinguished professorships" könnte helfen. Solche "Leuchttürme der Wissenschaften" könnten auf Vorschlag der Universität vom Land ernannt und mit einem Festbetrag von monatlich 25 000 Mark honoriert werden.

Uwe Schlicht

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