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Gesundheit: Als wär’s ein Stück von mir

Hornhaut, Leberzellen, Herzklappen – der Nationale Ethikrat denkt über die Verpflanzung von Gewebe nach

Zuletzt erging die Stellungnahme zum brisanten Thema Klonen. Nun will der Nationale Ethikrat sich auch des Themas Transplantation annehmen. Das klingt zunächst weniger aufregend, denn die Übertragung von Herz, Niere oder Leber eines Spenders ist längst medizinische Routine. Gesetzlich ist sie in Deutschland seit 1997 geregelt.

Dass das Thema brisant bleibt, zeigte indes die öffentliche Veranstaltung des „Forums Bioethik“ am Mittwoch in Berlin. Es ging nicht um die Übertragung ganzer Organe, sondern um ethische Aspekte der Gewebetransplantation. Wie die Organe wird auch Gewebe meist hirntoten Spendern entnommen. Am häufigsten ist mit etwa 4500 Operationen im Jahr die Verpflanzung der Hornhaut des Auges, die schon seit fast 100 Jahren erfolgreich praktiziert wird. Selbst bei diesem vergleichsweise einfachen Eingriff zeigt sich ein Unterschied zur Transplantation ganzer Organe. „Es liegen eine ganze Reihe technischer Schritte zwischen Entnahme und Implantation“, sagte der Transplantationsexperte Axel Haverich von der Medizinischen Hochschule Hannover. Insgesamt sei weniger transparent, wie die Verteilung des begehrten Gewebes in der Praxis vonstatten gehe. Die Wartezeit für eine neue Hornhaut beträgt sechs Monate.

Ein zweiter großer Bereich ist die Transplantation von Leberzellen. Um aus ihnen Transplantate zu gewinnen, wie sie etwa nach einer Knollenblätterpilz-Vergiftung schon Menschenleben gerettet haben, sind aufwendige biotechnische Arbeitsschritte nötig. Vor allem aber müsse die Frage der Zustimmung zur Gewinnung von Leberzelltransplantaten noch geregelt werden.

Die Spender von Herzklappen haben oft eine besondere Motivation. Sie sind nämlich häufig gleichzeitig Empfänger eines neuen Herzens. Die Klappen ihres entfernten kranken Organs können oft noch benutzt werden. Sie werden mit Zellen der Herzinnenhaut des Empfängers besiedelt und anschließend eingepflanzt, zum Beispiel herzkranken Kindern. „Ich bin froh, dass aus diesem alten Miststück noch etwas gewonnen werden konnte!“ sagte eine Patientin zu Haverich, die ein neues Herz bekam und die Klappen des alten spendete.

Aus dem Mangel an Organen und Gewebe, die für Spenden zur Verfügung stehen, entstehe eine „nicht rechtfertigungsfähige Gerechtigkeitslücke“ bei der Verteilung, meinte der Philosoph Jan Beckmann. In der Diskussion dachte Ethikrats-Mitglied Christiane Woopen anschließend darüber nach, ob nicht die Zeit für eine „Widerspruchslösung“ nach belgischem oder österreichischem Vorbild reif sei. Das bedeutet, dass jeder Mensch ausdrücklich erklären muss, nicht mit einer Organspende einverstanden zu sein. Andernfalls gilt er nach seinem Tod automatisch als potenzieller Organspender.

Der Philosoph Beckmann gab ihr Recht. Heute sei der Informationsstand der Bevölkerung über Transplantationen so gut, dass jeder sich klar dafür oder dagegen entscheiden könne. „Das Offenlassen dieser Frage ist eigentlich ein Rationalitäts-Defizit.“ In Deutschland gilt derzeit die erweiterte Zustimmungslösung: Wenn kein Organspendeausweis vorliegt, entscheiden die Angehörigen eines möglichen hirntoten Spenders.

Beckmann wünscht sich in den Spenderausweisen eine deutliche Differenzierung zwischen Organen und Gewebe. Auf jeden Fall müsse vermieden werden, dass der menschliche Körper als potenzielle Ware gesehen werde. Genug Diskussionsstoff, nicht nur für den nationalen Ethikrat.

Adelheid Müller-Lissner

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