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Gesundheit: Asta der FU beschäftigt Berliner Politik

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat sich mit dem politischen und finanziellen Gebaren des Asta der FU beschäftigt. In einer Kleinen Anfrage wollte der CDU-Abgeordnete Peter Kurth wissen, wie der Senat es bewertet, dass die Personalkosten des Asta stark angestiegen sind.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat sich mit dem politischen und finanziellen Gebaren des Asta der FU beschäftigt. In einer Kleinen Anfrage wollte der CDU-Abgeordnete Peter Kurth wissen, wie der Senat es bewertet, dass die Personalkosten des Asta stark angestiegen sind. Im Jahr 1999/2000 habe der Anteil an den Personalkosten im Haushalt noch 29 Prozent betragen. Im Jahr 2002/2003 habe er bei 49 Prozent gelegen. „Ist der Senat der Ansicht, dass sich Personalkosten von fast 50 Prozent des Haushaltes mit den Grundsätzen sparsamer Haushaltsführung vereinbaren lassen?“ fragte Kurth.

Von einem Anstieg der Personalkosten sei dem Senat nichts bekannt, antwortete Hans-Gerhard Husung, der Staatsekretär für Wissenschaft. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002/2003 der Studierendenschaft der FU sei noch nicht zur Genehmigung der Entlastung vorgelegt. Der Haushaltsplan der Studierendenschaft sei jedoch vom Studierendenparlament beschlossen und vom Präsidenten der FU, der die Rechtsaufsicht über die Studierendenschaft hat, genehmigt worden. Die FU halte die Höhe der Personalkosten für gerechtfertigt.

Der Senat sei jedoch der Auffassung, „dass es nicht zulässig ist, Aktivitäten des Allgemeinen Studentenausschusses mit Mitteln außerhalb des offiziellen Haushalts der Studierendenschaft zu finanzieren“. Damit bezog sich Husung auf Feststellungen des Berliner Oberverwaltungsgerichts vom Januar. Darin heißt es, der Asta der FU nehme, „wenn auch verdeckt, ein allgemeinpolitisches Mandat in Anspruch“ – was ihm das Gesetz jedoch verbietet. Wegen Missachtung des Verbots sind gegen den Asta der FU, aber auch gegen den der Humboldt-Universität, mehrfach Ordnungsgelder verhängt worden. Das Geld für die allgemeinpolitische Arbeit sollte deshalb nach einem Artikel in der Zeitschrift „Neues Dahlem“ (November 1999) vom FU-Asta dadurch beschafft werden, dass die Asta-Vertreter ihre Aufwandsentschädigung spenden, um „die Finanzierung allgemeinpolitischer Aktivitäten außerhalb des offiziellen Haushalts zu ermöglichen“, hatte das Gericht dargelegt.

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