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Gesundheit: Auch Jurastudenten sind nicht immer artig

Regelmäßig schicken wir Campus-Tester in Uni-Vorlesungen, die dann über das Gehörte berichten. Heute: Grundzüge des Strafprozessrechts.

Regelmäßig schicken wir Campus-Tester in Uni-Vorlesungen, die dann über das Gehörte berichten. Heute: Grundzüge des Strafprozessrechts.

BGH, GG, BA und NJW - der Jurist liebt es, mit Abkürzungen zu jonglieren. Dass BGH Bundesgerichtshof und GG Grundgesetz bedeutet, kann der Laie gerade noch entschlüsseln. Bei BA (Beweisantrag) und NJW (Neue Juristische Wochenschrift) wird es schwieriger. Solcherart in die Aura des Rätselhaften getaucht, betritt der künftige Paragraphentiger freitags gegen 10 Uhr den Hörsaal 3038 im Hauptgebäude der Humboldt-Uni. Um der Mirakel Herr zu werden, führt er eine sauber eingebundene Gesetzessammlung mit sich, zur Übersicht mit bunten Zetteln versehen. Der Jurastudent wie wir ihn kennen und mögen ist ein pfiffiges Kerlchen, das einem bei BAföG- und Mietärger gern mit weitschweifigen Erläuterungen zur Seite steht. Die Hilfe ist allerdings eher moralischer Natur. Denn beim genauen Hinhören merkt man, dass er meist von BAföG- und Mietrecht auch nicht viel weiß.

Freitag früh also Strafprozessrecht. Der Dozent, Rechtsanwalt Alexander Ignor, verleiht seiner zweifellos vorhandenen fachlichen Autorität mit einem dunklen Anzug und einer an den unteren Enden etwas ausgefransten Gelehrtenfrisur Ausdruck. Mit einem Mikrofon ausgestattet steht Ignor vor den Massen und erläutert ihnen, warum in Deutschland keine Lügendetektoren eingesetzt werden. Die Massen tuscheln. Allerdings nicht über Lügendetektoren. "Wir haben vorhin die Klausuren zurück bekommen", entschuldigt sich eine Kommilitonin bei der Campus- Testerin für die lautstarken Gespräche von Holzbank zu Holzbank. Auch Rechtsanwalt Ignor ist von dem Gemurmel genervt. Seine Gegenwehr wächst proportional zur Phonzahl. Sie beginnt höflich mit "Es fällt mir schwer, wenn Sie lautstark sind!" und endet anderthalb Stunden später mit "Also, hören Sie endlich mal zu! Gerade wird aus der Verfassung vorgelesen."

Dabei ist der Stoff spannend, der Vortrag ansprechend und selbst für Fachfremde zu verstehen. Loriot würde vielleicht sagen: Es ist heiter und verletzt nicht. Ignor scheint didaktisch geschult zu sein, er stellt Fragen und überprüft so das Vorwissen der Kommilitonen. Er geht auf Einwände ein und schreibt nebenher mit krakeliger Schrift die Folie voll. Was will man mehr? Aber an diesem Freitagmorgen scheint selbst das zu viel. Wann wird jemand zum Schöffen gewählt? Wer sind die Prozessbeteiligten? Mirakulös."Grundzüge des Strafprozessrechts", Humboldt-Universität, Unter den Linden 6, Hörsaal 3038, freitags 10 bis 12 Uhr.

Josefine Janert

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