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Gesundheit: Aus für den totalen Numerus clausus Senator prüft einzelne Fächer

Der flächendeckende Numerus clausus an der Freien und der Technischen und an der Humboldt-Universität wird keinen Bestand haben. In der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung wertet man die NC-Beschlüsse der Akademischen Senate als politische Signale und Proteste gegen die Sparauflagen des Senats.

Der flächendeckende Numerus clausus an der Freien und der Technischen und an der Humboldt-Universität wird keinen Bestand haben. In der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung wertet man die NC-Beschlüsse der Akademischen Senate als politische Signale und Proteste gegen die Sparauflagen des Senats. Da die Akademischen Senate nur Vorschläge für die Kapazitäten in den einzelnen Fächern unterbreiten dürfen, der Wissenschaftssenator jedoch die rechtlich verbindliche Feststellung der Zulassungskapazitäten treffen muss, werden die NC-Beschlüsse nun genau geprüft.

Maßstab ist nach dem Bundesverfassungsgericht die erschöpfende Nutzung der heute vorhandenen Kapazitäten und nicht etwa eine Vorwegnahme von verringerten Kapazitäten in den kommenden Jahren. Von den 69 Studiengängen, die die Technische Universität mit einem Numerus clausus belegen will, wird die Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung bei 13 Studiengängen die Zulassungsbeschränkungen aufheben. Das teilte die leitende Hochschulreferentin in der Senatsverwaltung, Brigitte Reich, mit. Bis zum 15. Juli, dem Tag, an dem die Bewerbungsfrist an den Hochschulen ausläuft, wird die Senatsverwaltung auch für einzelne Fächer an der Freien Universität und der Humboldt-Universität den Numerus clausus aufheben. Die entsprechenden Kapazitätsberechnungen werden zurzeit vorgenommen.

Wenig Zeit für Hochschulverträge

Trotz der vielen Streitfragen zwischen den Universitäten und der Wissenschaftsverwaltung muss man weiterhin miteinander reden. Denn schon in der nächsten Woche müssen die neuen Hochschulverträge paraphiert werden. Das hat sich jetzt bei den Verhandlungen mit Senator Thomas Flierl ergeben. Das Zeitfenster ist eng: Das Abgeordnetenhaus wird im Oktober über den Doppelhaushalt 2004/2005 beschließen. Und davor liegen noch die Sommerpause und der Weg durch die Ausschüsse.

Zurzeit wird nicht über die Hochschulverträge für die Jahre 2006 bis 2009 verhandelt, sondern nur über einen Ergänzungsvertrag für die Jahre 2004/2005. Der Ergänzungsvertrag ist notwendig, weil den Hochschulen ein einmaliger Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 54 Millionen Euro auferlegt worden ist, der in den bisherigen Hochschulverträgen bis 2005 nicht vorgesehen war.

Die Details über die Hochschulverträge für die Jahre 2006 bis 2009 werden wohl erst 2005 verhandelt. Ungeklärt ist, wie die 75 Millionen Euro, die bis 2009 von den drei Universitäten eingespart werden müssen, aufgeteilt werden. In einem Punkt haben die Hochschulpräsidenten schon heute einen Erfolg zu verzeichnen: Falls es zu Tarifsteigerungen bei den Angestellten und Arbeitern kommen sollte, will das Land über einen Ausgleich der Mehrkosten verhandeln.

Umstritten ist nach wie vor, ob die drei Universitäten Geld aufbringen müssen, um an den Fachhochschulen neue Studienplätze zu errichten. Im Vertragsentwurf ist die Rede von jährlich 1,7 Millionen Euro, die zu diesem Zweck an die Fachhochschulen abgezweigt werden müssen. Der Fachhochschulstrukturfonds soll 15 Jahre von den drei Universitäten gespeist werden, bis eine Gesamtsumme von 28,1 Millionen Euro zusammengekommen ist. Die Universitäten drängen darauf, von den Zahlungen befreit zu werden. Zu klären ist auch, wer künftig die Kosten für die Reform der Lehrerbildung trägt, wenn die Studiengänge für den Lehrernachwuchs auf Bachelor und Master umgestellt werden. Dann entfällt das Staatsexamen, und die Prüfungen der Lehrer werden an den Hochschulen abgenommen. Die Universitäten rechnen mit Mehrkosten von 15 Millionen Euro. Senator Flierl erwartet, dass diese Kosten von den Unis getragen werden.

Uwe Schlicht

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