zum Hauptinhalt

Gesundheit: Baden-Württemberg plant umfassenden Umbau seiner Universitäten

Baden-Württemberg will seine Universitäten komplett umbauen und damit fit für die Zukunft machen. Nach den Plänen der CDU / FDP-Koalition sollen die Bildungseinrichtungen einer umfassenden Finanz- und Organisationsreform unterzogen werden.

Baden-Württemberg will seine Universitäten komplett umbauen und damit fit für die Zukunft machen. Nach den Plänen der CDU / FDP-Koalition sollen die Bildungseinrichtungen einer umfassenden Finanz- und Organisationsreform unterzogen werden.

Ministerpräsident Erwin Teufel berichtete gestern, dass die Hochschulen von den bisher starren Regeln der Haushaltsführung befreit werden sollen. Die leistungsbezogene Mittelverteilung durch den Staat ermögliche mehr Eigenverantwortung und damit eine stärke Leistungsorientierung. Die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung solle ferner für mehr Transparenz sorgen.

Nach den Plänen kann in Zukunft der neu zu wählende Rektor auch von außerhalb der Hochschule kommen. Das Rektorat soll von einem neu zu bildenden Hochschulrat kontrolliert werden, der aus sieben Vertretern vom Campus und sechs externen Mitgliedern besteht. "Den Vorsitz übernimmt aber ein externes Mitglied, das sichert die nötige Distanz zum Rektor", erklärte Staatssekretär Michael Sieber. "Der Beirat ist unabhängig von der Wissenschaftsverwaltung, nur bei schwerwiegenden Beanstandungen unterrichtet er das Ministerium." Der bisher übliche Verwaltungsrat und der Große Senat der Hochschule werden abgeschafft. Die Novelle des Hochschulgesetzes soll noch in diesem Jahr im baden-württembergischen Landtag beraten und verabschiedet werden.

Nach den Worten Teufels wolle der Staat zunehmend Entscheidungsbefugnisse an die Einrichtungen abgeben. Zunächst sei vorgesehen, die Genehmigung von Studien- und Prüfungsordnungen in die Verantwortung der Universitäten zu übertragen. Weiter sollen Teilzeitstudiengänge angeboten werden können. Ohne konkrete Zahlen zu nennen, stellte Staatssekretär Sieber in Aussicht, dass mit dem Abbau der Eingriffsbefugnisse die baden-württembergische Wissenschaftsverwaltung erheblich schrumpfen wird.

Baden-Württemberg plant auch, dass Professoren künftig vor der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ihre Leistungsfähigkeit in Lehre und Forschung unter Beweis stellen müssen. Die erste Berufung solle grundsätzlich nur befristet erfolgen. Auch die Habilitation als Zugangsvoraussetzung für den Universitätslehrer wird den Angaben zufolge gestrichen. Als gleichwertige wissenschaftliche Leistung könne stattdessen auch eine Tätigkeit außerhalb der Hochschule anerkannt werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false