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Gesundheit: Bei Nachfolgeprogrammen kaum Hilfe von Berlin zu erwarten

Das Hochschulsonderprogramm III des Bundes läuft Ende des Jahres 2000 aus. Für die Nachfolgeprogramme, die wiederum vom Bund und den Ländern gemeinsam finanziert werden, sind bundesweit schon im Oktober 1999 die Weichen gestellt worden.

Das Hochschulsonderprogramm III des Bundes läuft Ende des Jahres 2000 aus. Für die Nachfolgeprogramme, die wiederum vom Bund und den Ländern gemeinsam finanziert werden, sind bundesweit schon im Oktober 1999 die Weichen gestellt worden. Jetzt geht es darum, wie sich das Land Berlin verhalten wird, wenn es bei den geplanten Nachfolgeprogrammen um die Mitfinanzierung des Landes Berlin geht.

Die entscheidenden Gelder für Lehre und Studentenbetreuung sind durch die Hochschulverträge bis zum Jahr 2002 festgelegt worden. Angesichts der Finanzmisere des Landes Berlin ist nicht damit zu rechnen, dass das Abgeordnetenhaus zusätlich zu den in den Verträgen festgelegten Geldern Mittel für die Sonderprogramme bewilligen wird. Soll man jetzt die Hochschulverträge aufweichen, um an die Bundesgelder für die nachfolgenden Bund-Länderangebote zu gelangen? Dies lehnte der Staatssekretär aus der Wissenschaftsverwaltung, Josef Lange, mit Unterstützung der CDU und SPD ab.

In der PDS und bei den Bündnis 90/Die Grünen geht man dagegen davon aus, dass die Hochschulen jährliche Belatungen zur Finanzierung des Landesanteils nicht aufbringen könnten, weil diese dann im Jahre 2001 bei 10 Millionen Mark lägen und sich bis zum Jahr 2003 auf 14,5 Millionen Mark steigern würden. Es wäre verhängnisvoll, wenn deswegen Berlin auf Bundesgelder verzichten müsse, nur weil es den Landesanteil nicht aufbringen könne, erklärte Bernhard Weinschütz von den Bündnisgrünen.

Im Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses setzten sich SPD und CDU mit ihren Vorstellungen durch, dass zunächst bis zum 30. Juni ein Bericht des Berliner Senats über die Programme und deren mögliche Finanzierung vorgelegt wird. Aber schon jetzt zeichnet sich nach einer Erklärung von Staatssekretär Josef Lange ab, dass die Berliner Hochschulen wohl selbst den wesentlichen Teil zur Gegenfinanzierung der Pragramme aufbringen müssen. Lange erklärte, das Land Berlin "muss von den Hochschulen erwarten, dass sie die ihnen gegegebene Autonomie verantwortlich wahrnehmen und auch dann ihre Aufgaben erfüllen, wenn ihnen der Wind ins Gesicht bläst. Die Hochschulen sollten sich selbst um die Aufbringung der Komplementärmittel beim Bund bemühen." Schließlich gehe in den Nachfolgeprogrammen um die Evaluation der Lehre, die Studienberatung, die Internationalisierung von Studiengängen und um Tutoren - das seien originäre Aufgaben der Hochschulen.

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