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Gesundheit: Besoldung: "Das neue Dienstrecht droht ein Torso zu bleiben"

Leistungslohn nur für Professoren? Das neue Dienst- und Besoldungsrecht soll nach dem Willen von Bund und Ländern Herzstück der Hochschulreform werden.

Leistungslohn nur für Professoren? Das neue Dienst- und Besoldungsrecht soll nach dem Willen von Bund und Ländern Herzstück der Hochschulreform werden. Doch das geplante Zulagensystem für gute Lehre und Forschung greift nur für die rund 33 000 Professoren. Der Großteil der anderen 220 000 Beschäftigten an den Hochschulen - Wissenschaftliche Mitarbeiter und Technisches Personal - bleibt dagegen außen vor. Die Innenpolitiker und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sperren sich gegen jede Neuerung.

"So nicht" - hieß es übereinstimmend auf einer Hochschultagung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in List auf Sylt. Der Ärger vereint sonst Uneinige: Gewerkschafter, Rektoren und Bildungspolitiker wie Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU). Mitte Juli hatte sich die TdL geweigert, Verhandlungen aufzunehmen. Damit bleibt die Dienstrechtsreform aber ein Torso. "Eine Reform, die nur dazu führt, dass die Begrenzung der Professorengehälter nach oben fällt, damit einige besonders gefragte Spitzenkräfte noch mehr verdienen - da machen wir nicht mit", meinte Gerd Köhler, bei der GEW zuständig für Hochschulpolitik.

Ursprünglich hatte die GEW die Reformpläne von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn auch mit dem neuen Qualifikationsweg für den wissenschaftlichen Nachwuchs über Juniorprofessoren unterstützt. Die Aussicht auf passende Tarifregelungen speziell für den Wissenschaftsbereich, gar einen eigenen Wissenschaftstarifvertrag, hatte sie motiviert. Waren sich die Beteiligten doch seit Jahren über die Unzulänglichkeiten des Bundesangestelltentarifs (BAT) für die Arbeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen einig. Die Gewerkschaften hatten gehofft, im Zuge der Reform und der angekündigten Tarifverhandlungen drängende Personalprobleme lösen zu können. So haben viele Mitarbeiter Fristverträge mit unbefriedigenden Rahmenbedingungen, einige sogar nur als geringfügig Beschäftigte. Auch die im Wissenschaftsbereich immer mehr verbreitete Telearbeit sollte berücksichtigt werden. Doch dafür müssten die Innenminsterien der Länder entweder die Verhandlungen über den Wissenschaftstarif aufnehmen oder an die Bildungsminister delegieren. Beides ist bisher nicht absehbar.

Um den Stillstand zu überwinden, will Bulmahn nun modellhaft einen Haustarifvertrag mit mindestens einer der großen Forschungseinrichtungen aushandeln, um zu zeigen, wie neue Vereinbarungen aussehen könnten. Dafür hat sie ihre Fühler bei der Fraunhofer Gesellschaft ausgestreckt. Die Gesellschaft hatte selbst schon ausdrücklich Interesse an einem eigenen Haustarifvertrag angemeldet. Als wahrscheinlich gilt, dass auch die Helmholtzgemeinschaft Deutscher Forschungszentren einbezogen wird. Sie steht fast ausschließlich in der Verantwortung des Bundes und wird zu über 90 Prozent von ihm finanziert.

Doch auch diese Lösung hat für die Gewerkschaft ihre Tücken: Mit Haustarifverträgen in diesem großen Beschäftigungsbereich wird wieder ein Flächentarifvertrag aufgeweicht. Das sehen die Arbeitnehmervertreter mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Zwar bekämen sie so in den einzelnen Einrichtungen mehr Bedeutung und wahrscheinich auch mehr Mitglieder. Das ist dringend erwünscht nach dem rasanten Mitgliederverlust der vergangenen Jahre. Doch Vereinbarungen über ähnliche Probleme in unterschiedlichen Haustarifen zu regeln, widerspricht der gewerkschaftlichen Einheit.

Wenn der große Bereich der wissenschaftlichen und technischen Angestellten jedenfalls noch einen Tarifvertrag bekommen und die von Bulmahn mit großem Engagement betriebene Dienstrechtsreform mithin kein Torso bleiben soll, ist inzwischen Eile angesagt. Der Bundestag berät nach der Sommerpause in seinen Ausschüssen über die Novellen. Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll das Gesetzeswerk bis zum Jahresende verabschiedet sein. Doch das beginnende Wahljahr könnte durchaus in der Länderkammer noch Überraschungen bereithalten.

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