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Gesundheit: Bleiberecht gilt nur auf Zeit

Auch eine zwangsweise Rückführung von Flüchtlingen ist nicht menschenunwürdig Von Ehrhart Körting

Menschen, die wegen eines Bürgerkrieges aus ihrer Heimat fliehen und auf Grund der Kampfhandlungen bedroht sind, gewähren wir Aufnahme auf Zeit. Diese Aufnahme ist von Anfang an begrenzt und soll die Zeit überbrücken, bis zu der die Betroffenen ohne Gefährdung in ihre Heimat zurückkehren können. Mit dieser zeitlichen Aufnahme leisten wir humanitäre Hilfe für die Betroffenen.

Damit ist der Regelfall klar: Nach Wegfall der Bürgerkriegssituation und gegebenenfalls einer gewissen Übergangszeit, in der ein Wiederfußfassen in der Heimat schwer ist, kehren die Menschen in ihre Heimat zurück. Viele Betroffene versuchen, die ihnen angebotene Hilfe einer zeitweiligen Heimstatt dahingehend umzuändern, dass sie auf Dauer hier bleiben können. Bei etlichen stimmen wir zu, weil es gesundheitliche Gründe gibt oder weil sie hier eine neue Lebenspartnerin oder einen neuen Lebenspartner gefunden haben. Viele haben aber derartige Gründe nicht und wollen trotzdem hier bleiben. Sie nutzen dann die Möglichkeiten des demokratischen Rechtsstaates aus, ihre vermeintlichen Ansprüche auf Bleiberecht klären zu lassen. Das ist ihr gutes Recht. Aber genauso ist es Folge des Rechts, nach Abschluss derartiger Verfahren den Betroffenen zur Rückkehr in die Heimat aufzufordern. Auch hierfür haben wir aus humanitären Gründen Übergangsregelungen getroffen. So wird Bürgerkriegsflüchtlingen, die ein Jahr vor dem Ende ihrer Schulausbildung stehen, zugebilligt, dieses eine Jahr noch hier zu bleiben.

Es kommt der Punkt, zu dem die Rückkehr erfolgen muss. Die zeitliche Hilfe für die betroffenen Menschen ist beendet. Sie war für alle Beteiligten erkennbar nicht auf Dauer angelegt. Wir haben als Bundesrepublik Deutschland zu diesen Menschen gesagt: „Ihr seid in einer schwierigen Situation, wir helfen euch für eine bestimmte Zeit.“ Wir haben ihnen nicht gesagt: „Ihr habt es in einer bestimmten Situation schwer gehabt und in eurem Land ist es schwer, mit demselben Lebensstandard wie in der Bundesrepublik Deutschland zu leben. Weil ihr es einmal schwer gehabt habt, irgendwo draußen in der Welt, ist die Bundesrepublik Deutschland jetzt auf Dauer bereit, für euch da zu sein, mit allen Konsequenzen, gegebenenfalls einer lebenslangen Versorgung“. Nicht selten vergisst der Betroffene und vergessen die Flüchtlingsorganisationen, welche großzügige und umfassende humanitäre Hilfe wir geleistet haben. Aber eine neue Heimat mit mehr Wohlstand kann man sich nicht einfach so aussuchen.

Auch eine zwangsweise Rückführung ist nicht menschenunwürdig. Der Betroffene wird, wie in den zuletzt durch die Presse gegangenen Fällen, aufgefordert, das Land freiwillig zu verlassen. Das ist seine Pflicht. Das ist der Inhalt des stillschweigend geschlossenen Vertrages, mit dem wir ihn aufgenommen haben. Wenn er seiner Verpflichtung nicht nachkommt, müssen wir diese notfalls zwangsweise durchsetzen. Dass Betroffene dann von zu Hause, von der Arbeitsstelle, von der Schule abgeholt werden müssen, ist die Folge davon, dass die Betroffenen sich nicht an ihre Pflichten gehalten haben.

Ich verstehe jeden Menschen, der auf Grund besserer – insbesondere materiell besserer – Lebensbedingungen bei uns bleiben möchte. Es gibt aber keinen, auch keinen moralischen, Anspruch des Einzelnen, außer in Asylfällen oder in humanitären Einzelfällen, unser Land zwangsweise zur Aufnahme zu verpflichten.

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