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Gesundheit: Bloß nicht „Gebühren“ sagen – was die Länder machen

Studienkonten, wie sie Berlins Wissenschaftssenator Flierl (PDS) vorschlägt? „Eine sehr gute Idee“, lobt der Sprecher des Niedersächsischen Wissenschaftsministeriums, Thomas Reiter.

Studienkonten, wie sie Berlins Wissenschaftssenator Flierl (PDS) vorschlägt? „Eine sehr gute Idee“, lobt der Sprecher des Niedersächsischen Wissenschaftsministeriums, Thomas Reiter. Minister Stratmann (CDU) sei daran „sehr interessiert“. Ist das die große Koalition bei der Studienfinanzierung? Schließlich eröffnet auch das SPD-geführte Rheinland-Pfalz 2004/2005 solche Konten. Einig ist man indes nur über die Bezeichnung „Studienkonten“. So muss das Projekt nicht mit dem Unwort „Studiengebühren“ benannt werden. Außerdem arbeiten Studienkonten mit Motivation statt Strafe. Studenten, die schneller studieren, können später kostenlose Weiterbildungsangebote der Unis nutzen. Inhaltlich allerdings klaffen die Vorstellungen über die Studienkonten weit auseinander.

Das Modell, für das sich Niedersachsen begeistert, kommt aus Hamburg: Dort sollen alle Studenten „Bildungsdarlehen“ bekommen, mit denen 2500 Euro Studiengebühren pro Jahr abgegolten werden. Zurückzahlen sollen sie das Darlehen nach dem Abschluss ihres Studiums – gestaffelt nach ihrem Einkommen. Nachträgliche allgemeine und sozial abgefederte Studiengebühren also, bestätigt Thomas Reiter.

In Rheinland-Pfalz sollen den Studenten 200 Semester-Wochenstunden für ein gebührenfreies Erststudium zur Verfügung stehen – bis zur doppelten Regelstudienzeit. Erst danach sollen Langzeitstudenten Gebühren zahlen. Ähnliches will jetzt auch Senator Flierl für Berlin, wobei er den Motivationsschub für Studierende und die Verpflichtung der Unis betont, Dienstleistungen auch wirklich zu erbringen.

Das rot-rote Modell hat derzeit größere Chancen auf Realisierung als das Hamburger. Denn noch verbietet der Bund allgemeine Studiengebühren. In der Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) vom August 2002 heißt es: „Das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss … ist studiengebührenfrei.“ Dagegen haben Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und das Saarland Ende Mai beim Bundesverfassungsgericht geklagt. Mit dem Verbot greife der Bund „nachhaltig in die Freiheit der Länder ein, über die Finanzierung der Hochschulen selbst zu entscheiden“.

Gebühren für Langzeitstudenten dürfen schon heute erhoben werden. Vorreiter ist Baden-Württemberg, das erstmals 1998 tausend Mark pro Semester verlangte. Seit dem laufenden Sommersemester müssen auch Nachzügler in Niedersachsen 500 Euro im Semester zahlen; allein an der Uni Göttingen sind 5177 Studenten betroffen. Die vom Ministerium für 2003 erwarteten fünf Millionen Euro fließen in die Landeskasse – als „Solidaritätsbeitrag“ für das verschuldete Bundesland. Ab 2004 sollen die Gebühren bei den Unis bleiben, denen aber gleichzeitig eine Budgetkürzung von vier Prozent droht.

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