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Gesundheit: Bremen: Nur für Auswärtige Gebühren

Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken hat die große Koalition in Bremen ein Studiengebührenmodell beschlossen, das einheimische gegenüber auswärtigen Studenten bevorzugt. Ab Herbst 2006 müssen alle Studenten, die nicht mit erstem Wohnsitz in Bremen oder Bremerhaven gemeldet sind, ab dem dritten Semester 500 Euro pro Halbjahr entrichten.

Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken hat die große Koalition in Bremen ein Studiengebührenmodell beschlossen, das einheimische gegenüber auswärtigen Studenten bevorzugt. Ab Herbst 2006 müssen alle Studenten, die nicht mit erstem Wohnsitz in Bremen oder Bremerhaven gemeldet sind, ab dem dritten Semester 500 Euro pro Halbjahr entrichten. Einheimische zahlen in der Regel erst nach 14 Semestern. Laut Senat soll dies bewirken, dass Studenten, die bei ihren auswärtigen Eltern gemeldet sind, im Stadtstaat ihren Hauptwohnsitz nehmen. Bremen erhofft sich so jährlich bis zu 25 Millionen Euro Mehreinnahmen aus dem Länderfinanzausgleich, der sich auch nach der Einwohnerzahl richtet. In Hamburg war ein ähnliches Gesetz vom Verwaltungsgericht gestoppt worden. Bremens Bildungssenator Willi Lemke (SPD) räumte verfassungsrechtliche Bedenken ein. Bremen habe aber eine klarere Regelung als Hamburg, denn in Hamburg sollten außer Einheimischen auch Studenten aus dem Umland gebührenfrei bleiben. stg

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