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Gesundheit: Bulmahn will Kompetenzen für den Bund

Im Streit über die Kompetenzen des Bundes in der Bildungspolitik geht Bundeswissenschaftsministerin Edelgard Bulmahn in die Offensive: „Der Bund muss Initiativen ergreifen und finanzieren können“, sagte sie am Dienstagabend bei einer Podiumsdiskussion in der Berlin Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Wissenschaft und Bildung seien von so großer gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, dass die Zuständigkeit nicht allein den Ländern überlassen werden sollte.

Im Streit über die Kompetenzen des Bundes in der Bildungspolitik geht Bundeswissenschaftsministerin Edelgard Bulmahn in die Offensive: „Der Bund muss Initiativen ergreifen und finanzieren können“, sagte sie am Dienstagabend bei einer Podiumsdiskussion in der Berlin Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Wissenschaft und Bildung seien von so großer gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, dass die Zuständigkeit nicht allein den Ländern überlassen werden sollte. Wenn es etwa um eine effektive Vertretung Deutschlands vor der EU gehe, sei die Mitwirkung des Bundes unverzichtbar. Auch Cluster, in denen Forschungsinstitute mit den Hochschulen und der Wirtschaft zusammenarbeiten, seien ohne Mitwirkung des Bundes nicht vorstellbar.

Bulmahn hält es nicht für sinnvoll, die Förderung der außeruniversitären Forschung wie geplant weiterhin gemeinsam Bund und Ländern zu übertragen, zugleich aber dem Bund jede Einwirkung auf die Hochschulen zu nehmen. Dazu sei die Verbindung zwischen Forschungsinstituten und Universitäten zu eng. Die Forschungsinstitute könnten nur arbeiten, wenn ihnen die Universitäten den Nachwuchs lieferten.

Es sei jedoch ein falscher Weg, Gelder des Bundes in Bildung und Wissenschaft nehmen zu wollen, ohne ihm auch inhaltliche Kompetenzen zu übertragen. Bulmahn nannte gleich die Grundgesetzartikel, in denen das Initiativrecht des Bundes verankert werden könnte: den Artikel 91, in dem es um die Mitwirkungsbereiche des Bundes bei Länderaufgaben geht, oder den Artikel 104, in dem der Bund das Recht hat, den Ländern, mit Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen zur Seite stehen, sofern das wirtschaftliche Gleichgewicht gestört ist. Über diesen Artikel war zuletzt das Ganztagsschulprogramm der Bundesregierung mit Finanzspritzen in Höhe von vier Milliarden Euro gestartet worden. Nur wird in der Föderalismuskommission erwogen, gerade diesen Teil des Artikels 104 zu streichen.

Uwe Schlicht

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