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Gesundheit: Das steht im Gesetzentwurf

Aus dem Entwurf zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes (Auszüge): (1) Ab dem Wintersemester 2004/2005 werden an den Berliner Universitäten modularisierte und mit Leistungspunkten (…) versehene, gestufte lehramtsbezogene Studiengänge, die mit den Hochschulabschlüssen Bachelor und Master enden, erprobt. (2) Die dreijährigen BachelorStudiengänge führen zu einem berufsqualifizierenden Abschluss für Berufsfelder außerhalb des Lehramtes.

Aus dem Entwurf zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes (Auszüge):

(1) Ab dem Wintersemester 2004/2005 werden an den Berliner Universitäten modularisierte und mit Leistungspunkten (…) versehene, gestufte lehramtsbezogene Studiengänge, die mit den Hochschulabschlüssen Bachelor und Master enden, erprobt.

(2) Die dreijährigen BachelorStudiengänge führen zu einem berufsqualifizierenden Abschluss für Berufsfelder außerhalb des Lehramtes. Die daran anschließenden ein- oder zweijährigen Master-Studiengänge führen zu einem Abschluss, der (…) einen Zugang zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt ermöglicht.

Zugangsvoraussetzung für lehramtsbezogene Master-Studiengänge ist ein Bachelor-Abschluss, der auf diese Master-Studiengänge bezogen ist, mit einem integrativen Studium von zwei Fachwissenschaften und Berufswissenschaften (Erziehungswissenschaften und Fachdidaktik) sowie schulpraktischen Studien.

Bis zum Abschluss des Master-Studiums sind im Umfang von mindestens einem Drittel Leistungspunkte in berufswissenschaftlichen und schulpraktischen Studien zu erwerben.

(4) Die bis zum 30. September 2012 befristete Erprobungsphase für die in Absatz 1 genannten Studiengänge wird durch ein zeitlich gestuftes internes und externes Evaluationsverfahren begleitet.

(5) Geeignete Studien- und Prüfungsleistungen, die in modularisierten Studiengängen erworben wurden, werden auf eine Erste Staatsprüfung für ein Lehramt angerechnet.

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