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Gesundheit: Der Bund lehnt stärkere Studentenauswahl vorerst ab

Länderinitiative „verfassungsrechtlich problematisch“

Die Bundesregierung lehnt die Bundesratsinitiative für ein stärkeres StudentenAuswahlrecht der Hochschulen in NC-Fächern ab. Der Gesetzentwurf der Länder stelle keine Verbesserung dar und sei „verfassungsrechtlich problematisch“, heißt es einer Stellungnahme des Bundes. Die Länder wollen den Hochschulen das Recht einräumen, bis zu 50 Prozent ihrer Studenten in Numerus-clausus-Fächern selbst auszusuchen. Bisher gilt das nur für knapp 25 Prozent der Plätze in Fächern wie Medizin, Pharmazie, Psychologie oder Betriebswirtschaft.

Grundsätzlich unterstützt die Bundesregierung zwar das Anliegen der Länder, will aber zunächst die für Januar 2004 angekündigte Empfehlung des Wissenschaftsrates abwarten. Dabei stellt der Bund zugleich den Hochschulen eine Auswahl-Quote in Aussicht, „die über die im Gesetzentwurf vorgeschlagene 50-Prozent-Grenze deutlich hinausgeht“. Allerdings verweist die Bundesregierung auch darauf, dass die Universitäten ihre vorhandenen Auswahlrechte kaum wahrnehmen. Derzeit nutzen nur 31 von bundesweit 225 Fakultäten, die NC-Fächer anbieten, die Möglichkeit, sich durch Auswahlgespräche oder Tests einen Teil ihrer Anfänger selbst auszusuchen. Ziel einer Neureglung des Hochschulzugangs muss aus Sicht der Bundesregierung sein, dass weniger junge Leute ihr Studium abbrechen oder Zeit dadurch verlieren, dass sie von einem Fach in ein anderes wechseln. dpa

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