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Gesundheit: Der Wissenschaftsausschuss will das Hochschulgesetz ändern

Der Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses will das Berliner Hochschulgesetz ändern. Künftig soll es den Universitäten, ihren Klinika und den Fachhochschulen erlaubt sein, eigene Unternehmen zu gründen oder sich an wirtschaftlichen Unternehmen zu beteiligen.

Der Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses will das Berliner Hochschulgesetz ändern. Künftig soll es den Universitäten, ihren Klinika und den Fachhochschulen erlaubt sein, eigene Unternehmen zu gründen oder sich an wirtschaftlichen Unternehmen zu beteiligen. Damit reagierte der Ausschuss auf die Kritik des Landesrechnungshofes, der für unternehmerische Aktivitäten der Charité eine unzureichende juristische Grundlage moniert hatte.

"Die jetzt geplante Änderung ist eine überfällige Klarstellung", erklärte Wolf-Dietrich von Fircks, Kanzler der Freien Universität. "Das wird uns helfen, mehr Ressourcen für Lehre und Forschung zu erschließen." Nach einem Antrag der beiden Koalitionsparteien sollen künftig nicht nur die Klinika sondern alle Bereiche einer Hochschule das Recht erhalten, eigenständige Firmen ins Leben zu rufen, darunter Firmen, in denen Forschungsergebnisse in Produkte umgewandelt werden könnten. Allerdings müssen die Gremien der akademischen Selbstverwaltung und der Wissenschaftssenator zustimmen. Auch die Mitbestimmungsrechte der Angestellten bleiben unberührt. Gedacht ist auch an Firmen für Weiterbildungsangebote. "Mit der neuen Regelung können wir postgraduale Studiengänge gegen Entgelt oder Fernstudien viel besser vermarkten", meinte Wolfgang Jahnke, Vizepräsident der Technischen Fachhochschule (TFH).

Über die Gestzesänderung wird das Abgeordnetenhaus auf seiner letzten Sitzung vor den Berliner Parlamentswahlen entscheiden.

Heiko Schwarzburger

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