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Gesundheit: Die Ergebnisse der drei Wahlgänge

Die Wahlordnung der vorläufigen Verfassung der Humboldt-Universität bestimmt, dass nur derjenige zum Präsidenten gewählt werden kann, der die absolute Mehrheit der Konzilsmitglieder erreicht.Bei zurzeit 60 Konzilsmitgliedern waren 31 Stimmen erforderlich.

Die Wahlordnung der vorläufigen Verfassung der Humboldt-Universität bestimmt, dass nur derjenige zum Präsidenten gewählt werden kann, der die absolute Mehrheit der Konzilsmitglieder erreicht.

Bei zurzeit 60 Konzilsmitgliedern waren 31 Stimmen erforderlich.

Erster Wahlgang: Hans Meyer 27 Stimmen, Gerhard Fischer 28 Stimmen, 2 Stimmen ungültig.

Zweiter Wahlgang: Hans Meyer 29 Stimmen, Gerhard Fischer 26 Stimmen.

Dritter Wahlgang: Hans Meyer 29 Stimmen, Gerhard Fischer 28 Stimmen, eine Stimme ungültig.

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