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Gesundheit: Dienstrechtsreform: "Kostenneutral" - Bundesregierung antwortet dem Bundesrat

Die geplante Dienstrechtsreform kommt wohl doch ohne zusätzliches Geld für die Professorenbesoldung. "Der Bundesrat geht davon aus, dass die Neuregelung der Professorenbesoldung .

Die geplante Dienstrechtsreform kommt wohl doch ohne zusätzliches Geld für die Professorenbesoldung. "Der Bundesrat geht davon aus, dass die Neuregelung der Professorenbesoldung ... insgesamt kostenneutral erfolgt", heißt es in der ersten Stellungnahme der Länderkammer zum neuen Dienstrecht. Über die Umstellung auf ein neues Besoldungssystem mit Grundgehältern und Leistungszulagen herrscht dagegen grundsätzlich Einvernehmen. Insgesamt haben die Länder nur wenige Änderungswünsche - auch wegen unterschiedlicher Interessen.

Strittig zwischen Bund und Ländern ist unter anderem die Ausgestaltung des neuen Besoldungsgefüges. Die Länder wollen klar stellen, dass nicht jeder Professor mit Leistungszulagen rechnen kann. Eine Formulierung, dass das Grundgehalt als "Mindestbezug" gezahlt werden soll, wollen sie entsprechend aus dem Gesetzentwurf streichen. Die Bundesregierung hält dies dagegen für "unverzichtbar", wie sie in ihrer Antwort festhält. Zumindest müsse das bisherige Finanzvolumen für die Besoldung erhalten bleiben. "In der Regel" werde jeder Professor Zulagen bekommen.

Änderungswünschen der Länder bei der Anrechnung von Zulagen auf die späteren Pensionen stimmt der Bund dagegen zu. Danach sollen unbefristete Zulagen, die mindestens drei Jahre lang bezogen wurden, bis zur Höhe von 40 Prozent des Grundgehalts angerechnet werden. Änderungen bei befristeten Arbeitsverträgen bei der Juniorprofessur hat die Bundesregierung abgelehnt. Für die erste Berufung auf eine Professur soll bei der wissenschaftlichen Leistung die Habilitation nicht mehr berücksichtigt werden.

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