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Gesundheit: Forschungsskandal: Krebswissenschaftler im Zwielicht

Gegen den Krebsforscher Roland Mertelsmann soll ein Disziplinarverfahren durch das baden-württembergische Wissenschaftsministerium eingeleitet werden. Das forderte der Freiburger Universitätsrektor Wolfgang Jäger.

Gegen den Krebsforscher Roland Mertelsmann soll ein Disziplinarverfahren durch das baden-württembergische Wissenschaftsministerium eingeleitet werden. Das forderte der Freiburger Universitätsrektor Wolfgang Jäger. Er zog damit die Konsequenz aus einem am Donnerstag in Freiburg vorgelegten zweiten Untersuchungsbericht zum bislang größten Medizin-Fälschungsskandal in Deutschland.

Darin werden Mertelsmann unter anderem gravierende Mängel bei Erhebung, Dokumentation und Publikation von Daten vorgeworfen. Als weitere Konsequenz bat Jäger den Wissenschaftler, bis zum Abschluss des Verfahrens ab sofort keine Funktionen bei der Patienten orientierten Forschung wahrzunehmen.

Die Kommission hatte zunächst die Rolle des international renommierten Klinikdirektors im Zusammenhang mit dem Forschungsskandal um die inzwischen beurlaubten Medizinprofessoren Friedhelm Herrmann und Marion Brach untersucht. Sie bewertete 65 von insgesamt 347 untersuchten Publikationen von Herrmann/Brach aus den Jahren 1988 bis 1993 als konkret fälschungsverdächtig und außerdem 29 als eindeutig fälschungsbehaftet. Bei diesen insgesamt 94 Arbeiten taucht Mertelsmann 58mal als Mitautor auf.

Zwar konnte ihm keine aktive Mitbeteiligung an den Fälschungen nachgewiesen werden, die Kommission warf ihm aber Mitwisserschaft vor. Mertelsmann sei nicht glaubwürdig, wenn er jede Kenntnis der Fälschungen abstreite. Bei einem derart beträchtlichen Ausmaß habe er als Forschungsleiter entweder jede Kontrolle versäumt oder sie nicht ernst genommen.

Außerdem wurde die Komission auch bei Forschungsarbeiten fündig, die nicht auf das Konto Herrmann/Brach gehen, wohl aber Mertelsmann als Mitautor ausweisen. In fünf Mertelsmann-Studien wurden "Unregelmäßigkeiten" festgestellt. Besonders schwer wiegen sie in zwei, 1994 im Fachblatt "Blood" und 1995 im "New England Journal of Medicine" veröffentlichten Untersuchungen. Hier fanden die Gutachter "gravierende Mängel bei Erhebung, Dokumentation und Publikation der Daten".

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