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Gesundheit: Genom-Forschung: Streit um Gen-Patente - Experten befürworten Vermarktung menschlichen Erbguts

Einen Monat vor der geplanten Umsetzung der europäischen Biopatent-Richtlinie in nationales Recht ist ein neuer Streit um die Patentierung menschlicher Gene entbrannt. Führende Experten sprachen sich am Montag vor der Enquête-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" dafür aus, menschliche Gene zu patentieren.

Einen Monat vor der geplanten Umsetzung der europäischen Biopatent-Richtlinie in nationales Recht ist ein neuer Streit um die Patentierung menschlicher Gene entbrannt. Führende Experten sprachen sich am Montag vor der Enquête-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" dafür aus, menschliche Gene zu patentieren. Vertreter von Greenpeace und der Ärzteschaft lehnten dies ab. Auch Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Bündnis 90/Grüne) hatte sich zuvor gegen das geplante Biopatent-Gesetz ausgesprochen.

"Etwas, was kommerzialisiert werden darf, muss auch patentierbar sein", sagte Joseph Straus vom Max-Planck-Institut für europäisches Patentrecht in München. Man könne nicht auf der einen Seite vor dem Einsatz neuer Technologien warnen und gleichzeitig die Mittel angreifen, die deren Zugang beschränkten. Ohne den Schutz von Patenten würden sich Investitionen in die Forschung nicht rentieren, betonte der Präsident des Europäischen Patent- und Markenamtes, Hans-Georg Landfermann. Die Biopatent-Richtlinie werde dazu beitragen, die Rechtssicherheit für Erfinder zu erhöhen.

Die Frage, ob Patente auf Gene oder Gensequenzen das Leben an sich patentierbar machen, wiesen die Sachverständigen zurück. "Das Eigentumsrecht am Menschen ist ausgeschlossen", sagte Lutz von Raden, Richter am Bundespatentgericht. "Ein Patent auf Leben gibt es nicht und kann es nicht geben." Er prophezeite allerdings, dass auch nach Umsetzung der Biopatent-Richtlinie eine Vielzahl von Fragen auftauchen werde, "an die wir heute noch nicht denken".

Auch die Befürworter der Umsetzung der Biopatent-Richtlinie gaben zu, dass es zu Grenzfällen kommen könnte. Nicht eindeutig geregelt sei die Frage, ob Manipulationen an menschlichen Embryonen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind, sagte der Berliner Patentanwalt Friedrich Baumbach. Unklar sei auch, ob die Gewinnung und Verwendung embryonaler humaner Stammzellen durch Patente geschützt werden dürfe. Grund für diese Unklarheit ist die Tatsache, dass Begriffe wie "menschliches Leben" und "Embryo" in der EU-Richtlinie nicht definiert sind. Sie verweist vielmehr auf nationales Recht. Aber das ist widersprüchlich: Während der britische Gesetzgeber die Forschung an Embryonen, die nicht der Reproduktion dienen, innerhalb einer 14-Tages-Frist erlaubt, verbietet das deutsche Recht bereits die Forschung an der lebensfähigen befruchteten Eizelle.

"Das führt dazu, dass in Großbritannien ein Verfahren zur Verwendung menschlicher Embyonen patentiert werden darf, das in Deutschland verboten ist", sagte Christian Koenig, Direktor des Zentrums für Europäische Integrationsforschung der Universität Bonn. Medikamente oder andere Folgeprodukte, die auf einem solchen, aus deutscher Sicht unethischen Patent aufbauten, könnten später nach Deutschland exportiert werden. Damit würden ethische Probleme von Deutschland nach Großbritannien verlagert.

Kritiker der Biopatent-Richtlinie betonen, dass nicht eindeutig geregelt sei, unter welchen Voraussetzungen ein Gen patentiert werden darf. Die Biopatent-Richtlinie verlangt lediglich den Nachweis, dass ein Gen "gewerblich anwendbar" sein muss. "Nach der Richtlinie können Globalpatente für Gene erteilt werden, die alle möglichen Anwendungen erfassen", warnte der Gentechnik-Experte von Greenpeace, Christoph Then. Die Funktion von Genen sei heute vielfach noch gar nicht bekannt, dennoch werde die Reichweite der Patente nicht begrenzt. So habe sich herausgestellt, dass ein Gen, das für Brustkrebs verantwortlich sei, auch bei Prostatakrebs eine Rolle spiele. Weit gefasste Genpatente könnten Unternehmen davon abhalten, weiter nach Genen zu forschen. Then rief die Bundesregierung dazu auf, die EU-Richtlinie nicht in deutsches Recht umzusetzen.

Als einzige Regierung der EU haben bislang die Niederlande die Umsetzung der Biopatent-Richtlinie verweigert. Im Dezember 1998 hatte die Regierung eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof erhoben. Obwohl das Ende offen ist, müssen die übrigen EU-Staaten die Richtlinie pünktlich zum 31. Juli 2000 umsetzen.

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