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Gesundheit: Gentechnik: "Versicherungen dürfen keine Tests verlangen"

Wolf-Michael Catenhusen (55) ist parlamentarischer Staatssekretär im Bundesforschungsministerium und einer der besten politischen Kenner der Bio- und Gentechnik. Von 1984 bis 1987 war der SPD-Politiker und Studienrat (für Latein und Geschichte) Vorsitzender der Enquete-Kommission "Chancen und Risiken der Gentechnologie" des Deutschen Bundestages.

Wolf-Michael Catenhusen (55) ist parlamentarischer Staatssekretär im Bundesforschungsministerium und einer der besten politischen Kenner der Bio- und Gentechnik. Von 1984 bis 1987 war der SPD-Politiker und Studienrat (für Latein und Geschichte) Vorsitzender der Enquete-Kommission "Chancen und Risiken der Gentechnologie" des Deutschen Bundestages. Ursprünglich aus der Studentenbewegung kommend und dem linken Parteiflügel zugehörig, verfolgt Catenhusen heute eine undogmatische, an Sachfragen orientierte Forschungspolitik, in der auch die Wirtschaftsförderung nicht zu kurz kommt.

Foto: Thilo Rückeis

Das Thema Gentechnik ist in den letzten Monaten in Deutschland wieder sehr stark ventiliert worden. Das Stichwort heißt "Biopolitik". Sie sind jemand, der schon vor zehn Jahren in der Enquete-Kommission zur Gentechnik ...

Ich muss Sie korrigieren: vor 15 Jahren!

vor 15 Jahren also in Sachen Gentechnik federführend waren. Wie sieht aus dieser Perspektive die heutige Debatte aus?

Zentrale Fragen der ethischen Verantwortbarkeit der modernen Perspektiven der Lebenswissenschaften sind eigentlich schon seit Anfang der 80er Jahre weltweit diskutiert worden, als zum ersten Mal die Möglichkeiten am Horizont heraufschimmerten. Heute gewinnt diese Debatte eine sehr viel größere Dramatik, weil sich in vielen Fällen die Frage der Anwendung stellt. Ich nenne nur als Beispiele die Frage der Gentests, der Präimplantationsdiagnostik - also des Gen-Checks beim Reagenzlas-Embryo - , Stammzellen und das therapeutsche Klonen - das wäre uns vor fünf Jahren beim besten Willen nicht in den Kopf gekommen.

Wie bewerten Sie denn die Rolle der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin"?

Vielleicht war sie im letzten Jahr, im Jahr ihrer Gründung, auch eine gewisse Verlegenheitslösung. Damals hatte die Bundesregierung sich konkrete Vorhaben, was die Gesetzgebung in dieser Legislaturperiode angeht, gestellt. Da konnte man die Frage stellen: Hat es eigentlich Sinn, Gesetzgebungsvorbereitung und eine eher auf langfristige Entscheidungsvorbereitung angesetzte Kommission nebeneinander bestehen zu lassen? Mittlerweile gibt es eine politische Verständigung und Aussagen des Bundeskanzlers, dass wir uns in dieser Legislaturperiode auf eine gründliche gesellschaftliche Diskussion konzentrieren. Damit gewinnt natürlich diese Kommission an Bedeutung, weil der Versuch, über ihre Berichte, die bis zum Frühjahr nächsten Jahres erstellt werden, Grundlagen für Entscheidungsprozesse zu legen, Sinn bekommen hat.

Die ja nicht von allen gewollt war in der Bundesregierung ...

Wenn man auf politische Entscheidungen einer Regierung setzt, hat eine solche Enquete-Kommission eine schwierige Aufgabe.

Sie verlangsamt den Prozess.

Denken Sie an das Beispiel der Biopatente. Es ist nicht glücklich, wenn eine Enquete-Kommission Stellungnahmen zu einem Thema abgibt, zu dem die Bundesregierung bereits einen Gesetzentwurf verabschiedet hat.

CDU-Politiker fordern, den von Bundeskanzler Schröder vorgeschlagenen Ethikrat zur Gentechnik beim Bundespräsidenten anzusiedeln. Teilen Sie diese Auffassung?

Nationale Ethikräte werden in Westeuropa auf unterschiedliche Weise berufen. Nach der Entscheidung des Bundeskanzlers sollten wir uns gemeinsam darum bemühen, die Chancen, die ein solcher Rat für die gesellschaftliche Meinungsbildung bietet, zu nutzen.

Welche politischen Entscheidungen im Bereich der Biotechnik werden noch in dieser Legislaturperiode fallen?

Es werden in den Bereichen, die die gesellschaftliche Debatte am meisten bewegen, keine Entscheidungen fallen, das heißt, bei den Themen Präimplantationsdiagnostik und therapeutisches Klonen. Dort also, wo es um die Grundsatzfragen geht, darum, wie wir mit werdendem menschlichen Leben umgehen. Es wird aber Entscheidungen geben müssen in Fragen, die möglicherweise bald sehr viel größere Auswirkungen haben werden.

Zum Beispiel?

Zum einen wird es die Anpassung des deutschen Gentechnikgesetzes an die veränderte Richtlinie 219 der europäischen Union geben, in der die Sicherheitsstandards in den Labors und der industriellen Produktion beschrieben werden. Hier gibt es seit 1998 eine neu gefasste Richtlinie, und wir stehen unter echtem Zeitdruck, diese Richtlinie in deutsches Recht zu übertragen.

Was heißt das konkret?

Die Richtlinie erleichtert gentechnische Vorhaben der Sicherheitsstufe eins. Dabei ist kein Risiko vorhanden. Es ist zu prüfen, ob wir nach 20 Jahren Erfahrung dem Beispiel der Amerikaner folgen und bestimmte Arbeiten der Sicherheitsstufe eins aus den Regulierungsverfahren des Gentechnik-Gesetzes herausnehmen.

Welche Entscheidungen stehen außerdem bevor?

Es ist sicher sinnvoll, noch in dieser Legislaturperiode die Anwendung von Gentests im Bereich der Kranken- und Lebensversicherungen gesetzlich einzugrenzen. Wir wollen festschreiben, dass niemand einen Gentest als Voraussetzung für den Abschluss einer Kranken- oder Lebensversicherung verlangen kann. Schon heute ist es ja so, dass, wer eine Lebens- oder Krankenversicherung abschließen will, den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden und über seinen Gesundheitszustand Auskunft geben muss. Aber es darf nicht angehen, dass die Versicherungen weitere Untersuchungen anordnen, um etwa Betroffene besser in Risikokategorien einordnen zu können. Das würde das Solidarprinzip, nach dem auch die private Krankenversicherung organisiert ist, in Frage stellen.

Wird in Sachen Biopatenten entschieden werden?

Ich bin zuversichtlich, dass wir noch vor der Sommerpause in eine erste Lesung dieses Gesetzes gehen werden.

Was sind da Ihre Ziele?

Wir brauchen den einheitlichen Rechtsraum in Europa. Deshalb brauchen wir die schnelle Durchsetzung der EU-Biopatentrichtlinie in allen Mitgliedsländern der EU, zumal das Europäische Patentamt längst auf deren Grundlage entscheidet. Der zweite Punkt: mittelfristig müssen wir das Patentrecht weiterentwickeln. Aber das können wir nicht national tun, sondern nur international, am besten im Gespräch zwischen Europa und Amerika. Die Bundesregierung hat sich ja in ihrer Kabinettsentscheidung dazu verpflichtet, in den nächsten Jahren Anstöße für eine weltweite Weiterentwicklung des Biopatentrechts zu geben.

"Kein Patent auf Leben" heißt es oft. Wie ist Ihr Standpunkt?

Ich glaube, dass das europäische Biopatentrecht ein pragmatischer Kompromiss ist. Er etabliert auf der einen Seite erstmals europaweit, dass man aus ethischen Gründen Patente verweigern kann. Auf der anderen Seite hält das Biopatentrecht an der Lehre des Stoffpatentes fest. Eine Gensequenz darf nicht als solche patentiert werden, sondern nur in Verbindung mit der Beschreibung ihrer Funktion und des durch das Gen gesteuerten Genprodukts, eines Eiweißbausteins. Bei der Patentanmeldung muss die Anwendung dieses Eiweißbausteins als Wirkstoff gegen eine bestimmte Krankheit beschrieben werden. Auf diese Weise fördern wir neue Entwicklungen von Arzneien.

Besonders heiß diskutiert wird auch, ob in Deutschland die Präimplantationsdiagnostik oder PID eingeführt werden soll, der "Gen-Check" vor dem Einpflanzen des Embryos in die Gebärmutter, um auf diese Weise schwere genetische Erkrankungen auszuschließen.

Ich habe 1990 das Embyronenschutzgesetz mit verabschiedet, dass die Präimplantationsdiagnostik weitgehend ausschloss. Heute sind wir alle gut beraten, unsere Argumente von damals noch einmal zu überprüfen, auch wenn das Embryonenschutzgesetz in seiner Substanz noch immer die allseits akzeptierte Basis darstellt. Es gibt ein wichtiges Argument: PID kann nur in dem Umfang in Deutschland akzeptiert werden, in dem nicht totipotente Zellen - also Zellen, aus denen ein ganzer Mensch entstehen kann -, bei der Untersuchung verbraucht werden. Das heißt: PID ist nach dem geltenden Recht nur ab dem 16-Zellerstadium möglich. Technisch wäre das möglich, sagen Experten. Das zweite Gegenargument ist schwieriger zu entkräften. Es lautet: Bei der PID wird menschliches Leben auf Probe zu eugenischen, zu Selektionszwecken erzeugt.

Ein ernst zu nehmendes Argument.

Ja, aber man muss sich auf der anderen Seite fragen, ob die Paare, die meist nach einer fehlgeschlagenen Schwangerschaft und nach umfangreicher Beratung zur PID als letztem Mittel Zuflucht nehmen wollen, nicht letztlich in derselben Situation sind wie jene Paare, die sich zu einer Diagnostik im Mutterleib durchringen.

Sie würden also die PID erlauben?

Ich habe viele Gespräche auch in anderen Ländern über dieses Thema geführt, und ich bin doch schrittweise zu der Erkenntnis gekommen, dass es sehr schwer ist, die Frage der vorgeburtlichen, also der pränatalen Diagnostik und die Frage der PID nach unterschiedlichen Maßstäben zu beantworten. Ich plädiere mittlerweile dafür, den Weg zur PID freizugeben. Das heißt nicht, dass der Staat sich für PID ausspricht, sondern es geht darum, ob der Staat am Verbot für jedermann festhält. Wir sollten unter sehr eingeschränkten Bedingungen, die vermutlich im ärztlichen Standesrecht zu verankern wären, betroffenen Paaren als letzte Möglichkeit die Nutzung der PID eröffnen.

Die ehemalige Gesundheitsministerin Fischer von den Grünen war da anderer Meinung. Zumindest, was den Entwurf ihres Fortpflanzungsmedizingesetzes anging.

Frau Fischer hat sich im Entwurf eines Fortpflanzungsmedizingesetz sich im wesentlichen darauf beschränkt, die bestehenden Regelungen des Embryonenschutzgesetzes zu bekräftigen und sie hat sich deshalb gegen die Zulassung von PID ausgesprochen. Heute hält sie die Zulassung nach Indikationen, wie sie beim Schwangerschaftsabbruch gelten, für diskutierbar. Diese Frage wird die Koalition nicht zerreißen. Bei diesen Themen sollte jeder Abgeordnete im Parlament nach eigenem Gewissen entscheiden.

Wie sehen Sie denn die Haltung der katholischen Kirche, die ja die PID ablehnt?

Die katholische Kirche ist in besonderer Weise dem Lebensschutz verpflichtet, mit Argumenten, die ich mir nicht in jedem Einzelfall zueigen mache. Hier geht es aber darum, nach welchem Maßstab die Gesellschaft eine verbindliche Entscheidung für jedermann vorschreibt. Genauso wie beim Schangerschaftsabbruch: Es stellt sich die Frage, ob wir uns als Staat, als Gesellschaft, ein Stück zurücknehmen, um die Entscheidung von Paaren nach entsprechender verantwortlicher Beratung durch Ärzte, selbst treffen zu lassen. Die PID ist ein aufwändiges Verfahren, wir sollten die Entscheidung über sie in die Hände der Paare legen.

Das Thema Gentechnik ist in den letzten Monaten in

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