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Gesundheit: Hat die Schuld ihre Schuldigkeit getan?

Hirnforscher bezweifeln, dass es einen freien Willen gibt – und fordern damit Richter und Therapeuten heraus

Wenn es darum geht, ob ein Täter für eine kriminelle Handlung strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann, werden vom Gericht oft Mediziner zu Rate gezogen. Als „nicht schuldfähig“ oder „vermindert schuldfähig“ gelten zum Beispiel Menschen mit einer schweren Persönlichkeitsstörung. Sie landen nicht im Straf-, sondern im Maßregelvollzug. Behandlung, nicht Strafe ist das Ziel.

Aber verdienen wir nicht alle das Etikett „nicht schuldfähig“? Aussagen einiger Hirnforscher zum Thema Willensfreiheit (siehe Kasten) führen schnell zu dieser Vermutung: Wer nicht selbst über seine Handlungen entscheiden kann, kann ja streng genommen auch keine Schuld auf sich laden.

Mit solchen Fragen beschäftigte sich die diesjährige Junitagung, die das Institut für Forensische Psychiatrie der Charité zusammen mit der Berliner Medizinischen Gesellschaft veranstaltete. Das Thema „Hirnforschung, Willensfreiheit und strafrechtliche Verantwortlichkeit“ führte Experten zusammen, zu deren Alltag es gehört, Schuldfähigkeits-Gutachten zu schreiben oder über Strafen nachzudenken.

Temperamentvoll drückte es der Strafrechtler Björn Burkhardt von der Uni Mannheim aus: „Die Gesellschaft kommt nicht ohne Strafrecht, und das Strafrecht kommt nicht ohne das Prinzip der menschlichen Schuld aus.“ Das Problem: Strafe muss sein, aber wenn es keine Schuld gäbe, wäre sie schlicht grundgesetzwidrig. „Der Täter muss seine Strafe als gerecht empfinden können.“ Er kann das, wie Burkhardt erläuterte, weil er ein Bewusstsein seiner Freiheit habe. Ein subjektives, fast existenzialistisch anmutendes Freiheitsbewusstsein, doch das ist für den Strafrechtsprofessor ausreichend: „Dieses Bewusstsein ist schon die Entscheidungsfreiheit, etwa so, wie das Schmerzempfinden bereits der Schmerz ist.“ Von den Hirnforschern wünscht er sich, dass sie nach dem „neurophysiologischen Korrelat“ dieses subjektiven Erlebens im Gehirn suchen.

Mit solchen Korrelaten hat der Psychiater Frank Schneider von der Uniklinik in Düsseldorf täglich zu tun - jedoch bei Patienten. Im funktionellen Kernspin (fMRT) kann er messen, welche Gehirnareale aktiviert sind. So stellte er bei schizophrenen Patienten oder Suchtkranken veränderte Muster fest. Der Hirnscanner zeigte auch, dass Medikamente und Verhaltenstherapie die Aktivierungsmuster normalisieren können.

Mit der Frage, wie psychopathische Störungen entstehen, befassen sich inzwischen immer mehr Studien. „Ein Hauptergebnis ist, dass die Verhaltensänderungen besonders massiv werden, wenn biologische und soziale Faktoren zusammenkommen“, berichtete Henrik Walter von der Uniklinik in Ulm. Ein Beispiel für das Zusammenwirken: Wenn bei einer Person, die in der Kindheit missbraucht wurde, zugleich die Aktivität des Enzyms MAO-A gering ist, das im Gehirn den Abbau wichtiger Botenstoffe regelt, sei die Bereitschaft für aggressives, gefährliches Verhalten besonders hoch.

Aber was folgt daraus für die Fragen von Strafe und Gerechtigkeit? Und warum kommt die Sprache eigentlich immer gleich auf Mord und schwere Sexualdelikte, wenn Schuldfähigkeit verhandelt wird? Muss man nicht auch Börsenspekulanten, Meineidige und Steuerhinterzieher im Hirnscanner untersuchen - und für schuldunfähig erklären, wenn sich Stoffwechsel-Auffälligkeiten zeigen sollten?

Der Philosoph Peter Bieri von der FU hat ein Kriterium für die Verantwortlichkeit anzubieten: Maßgeblich ist, „dass ich etwas anderes hätte wollen und tun können, wenn ich anders geurteilt hätte“. Willensfreiheit sei nicht völlige Beliebigkeit unseres Wollens, nein: „Unser Wille ist frei, wenn er sich unserem Urteil darüber fügt, was zu wollen in einer bestimmten Situation richtig ist.“ Unfrei sei er dagegen, wenn Wille und Urteil auseinanderfallen: Bei dem Glas Wein, das ich eigentlich nicht mehr trinken wollte und dann doch noch zu mir nehme, beim Wutausbruch, den ich nicht stoppen kann. Oder auch in der Psychose und im neurotischen Wiederholungszwang.

Dass das angenehme Zusammenfallen von Urteil und Wollen oder auch ihr weniger angenehmes Auseinanderklaffen eine materielle Grundlage im Gehirn haben, ist für Bieri keine Neuigkeit: „Jeder weiß es, und jeder wusste es schon immer.“ Provozierend fragte der Sprachphilosoph: „Wie muss man sich Freiheit denn gedacht haben, um von der Hirnforschung erschreckt und ernüchtert werden zu können?“ Eine Frage nicht zuletzt an Bieris eigene Zunft, die die Ergebnisse der modernen Hirnforschung bisher teilweise fast arrogant zu ignorieren scheint. Die Gerichtsmediziner jedenfalls wirkten nicht besonders erschreckt. Vielleicht stehen sie jetzt, wie Institutsdirektor Hans-Ludwig Kroeber es sich zu Beginn wünschte, sogar „gefestigter im Leben“.

Adelheid Müller-Lissner

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