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Gesundheit: Hochschul-Dienstrecht: Juniorprofessoren und Leistungszulagen

Der Streit um ein neues Professoren-Dienstrecht geht in die entscheidende Phase. An diesem Mittwoch wird das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Bildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) beschließen.

Der Streit um ein neues Professoren-Dienstrecht geht in die entscheidende Phase. An diesem Mittwoch wird das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Bildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) beschließen. Die Einführung von Juniorprofessoren als Qualifikation für den wissenschaftlichen Nachwuchs und eine leistungsorientierte Professorenbesoldung sind Kernpunkte der Neuregelung.

Für die einen bedeutet das den Untergang der Wissenschaft. So lehnt der Deutsche Hochschulverband als Berufsvertretung der Universitätsprofessoren die Schwächung der Habilitation zugunsten der Juniorprofessuren vehement ab. Der Hochschullehrerbund als Vertretung der Fachhochschulprofessoren sieht Konkurrenznachteile durch die neue Besoldungsstruktur. Klaus Landfried, Präsident der Hochschulrektoren, vergleicht dagegen die Widerstände mit dem Proteststurm gegen die Einführung des Frauenstudiums. Damals "wurden Mediziner bemüht, um nachzuweisen, dass Frauen für die Wissenschaft ungeeignet seien." Nicht viel anders sei es gewesen, als die Schweiz vor einigen Jahren den Beamtenstatus der Professoren abgeschafft habe. Unterstützung fand Bulmahn für ihr Vorhaben aber auch bei so renommierten Wissenschaftlern wie den Nobelpreisträgern Herbert Blömer und Johann Deisenhofer.

Mit der Juniorprofessur soll der wissenschaftliche Nachwuchs früher fertig werden und Mitte 30 seine erste reguläre Stelle antreten (nach der Juniorprofessur). Heute ist das Durchschnittsalter mit 42 Jahren viel höher als in anderen Staaten. Selbstständiges Forschen statt der starken Abhängigkeit bisheriger Habilitationsverfahren, heißt künftig die Devise. Die Leistungen der Jungen werden dann ausschließlich von der Hochschule beurteilt, die sie einstellt. Gleichzeitig dürfen die Hochschulen auch stärker als bisher Juniorprofessoren, mit deren Leistungen sie zufrieden sind, im eigenen Haus berufen.

In seinen beiden Gesetzentwürfen hat der Bund den Ländern viel Spielraum gelassen. So lässt er die Kriterien offen, nach denen Leistungszulagen zum Professorengehalt gezahlt werden. Für das Grundgehalt werden die drei Besoldungsstufen W1, W2 und W3 eingeführt. Doch sollen Professoren nur in Ausnahmefällen lediglich dieses Grundgehalt bekommen. Vorgesehen sind nach den Modellrechnungen des Ministeriums 7000 Mark Grundgehalt plus durchschnittlich 2000 Mark Zulagen im Monat für die Stufe W2 und 8500 Mark plus 3200 Mark monatlich auf der Stufe W3. Neu ist auch, dass künftig ein Professor mehr verdienen kann als sein Staatssekretär. Die bisherige Obergrenze B 10 entfällt. Die Hochschulen müssen dann allerdings überlegen, auf was sie verzichten wollen, um solche Spitzenwissenschaftler zu finanzieren.

Einer der Hauptstreitpunkte im Gesetzgebungsverfahren ist denn auch - wie so häufig - das Geld. Die Professorenorganisationen kritisieren unisono, dass die neue Regelung "kostenneutral" bleibt, also nicht mehr Geld für Professorenbesoldung ausgegeben werden darf als heute. Tarifsteigerungen natürlich ausgenommen. Eine Öffnungsklausel sieht aber vor, dass auch an Fachhochschulen künftig W3 bezahlt werden kann. Bildungs-Staatssekretär Wolf-Michael Catenhusen (SPD) verweist stolz darauf, dass Kürzungen verhindert werden konnten. Denn die Finanzminister der Länder fordern nach wie vor Einsparungen durch die Reform. Der Bund sieht aber sogar eine Öffnungsklausel vor, nach der die Länder für die Übergangszeit ihre Personaletats jährlich um zwei Prozent erhöhen können. Bayern und Baden-Württemberg hatten sogar mehr Spielraum gefordert. Doch den finanzschwächeren Ländern geht das zu weit. Sie befürchten, in der Konkurrenz um Spitzenwissenschaftler nicht mithalten zu können. Unter ihnen sind auch SPD-geführte Länder wie Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Sie wollen deshalb dem Gesetz im Bundesrat aus diesem Grund nicht zustimmen.

Die Bundesregierung ist jedenfalls entschlossen, die Dienstrechtsreform nun so schnell wie möglich zu verabschieden. Catenhusen hat kürzlich vorgerechnet, dass ohnehin eine größere Zahl von Juniorprofessoren erst in acht bis neun Jahren fertig wird. Dann sind allerdings die meisten Stellen aus dem Generationenwechsel der Professoren unter Umständen schon wieder besetzt - falls die Hochschulen tatsächlich in den nächsten Jahren die Bewerber bekommen, die sie haben wollen. Einige werden wohl vorübergehend dafür Juniorprofessuren schaffen und daraus die Besten übernehmen.

Nach dem jetzigen Zeitplan soll der Bundestag seine Beratungen über das Gesetz bis November abschließen. Bis zur Sommerpause ist eine erste Abstimmungsrunde mit den Ländern geplant. Die zweite im November oder Dezember, so dass das Gesetz bei gutem Verlauf Anfang 2002 in Kraft treten könnte, rechnet Catenhusen vor. Ähnlich hat sich auch schon die Vorsitzende des Bundestagbildungsausschusses, die FDP-Politikerin Ulrike Flach, geäußert.

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