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Gesundheit: Hochschuldienstrecht: Habilitation

In der Diskussion um ein neues Hochschuldienstrecht ist Bayern gegen eine vollständige Abschaffung der Habilitation als Einstiegsvoraussetzung in den Professorenberuf. Der bayerische Kultusminister Hans Zehetmair (CSU) begrüßte zwar am 26.

In der Diskussion um ein neues Hochschuldienstrecht ist Bayern gegen eine vollständige Abschaffung der Habilitation als Einstiegsvoraussetzung in den Professorenberuf. Der bayerische Kultusminister Hans Zehetmair (CSU) begrüßte zwar am 26. Januar in einer Erklärung die Absicht von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD), abgewanderte deutsche Wissenschaftler wieder aus dem Ausland zurückzuholen. Allerdings reichten die derzeit von der Bundesregierung geplanten Weichenstellungen dafür nicht aus.

Während die besten amerikanischen Universitäten strengste Kriterien an die Qualifikation stellten, wolle Bulmahn die Habilitation in Deutschland zur Gänze abschaffen "und damit die Anforderungen senken". Die Habilitation müsse unter Berücksichtigung der Fächerbesonderheiten aber "als ein möglicher Qualifizierungsweg erhalten bleiben", sagte Zehetmair, der Bildungssprecher der unionsgeführten Bundesländer ist. Während zudem in den USA leistungsgerecht bezahlt würde, sei seitens des Bundes mit der Dienstrechtsreform "die Festlegung eines festen und unattraktiven Grundgehalts vorgesehen".

Bulmahn will mit der Reform des Dienstrechts "Junior-Professuren" einführen, um Nachwuchswissenschaftlern frühzeitig selbstständiges Arbeiten zu ermöglichen. Als Unterstützung bei der Einführung will der Bund den Ländern die Sachmittel-Ausstattung von 3000 solcher Stellen finanzieren. Die Habilitation als Zugangsvoraussetzung für eine spätere Professur soll nach Bulmahns Willen dann entfallen. Die Reform soll spätestens bis zum Ende der Legislaturperiode in Kraft treten.

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