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Gesundheit: Im Kampf um Prestige

Drittmittel sind für die Forschung lebenswichtig. Wo sie fließen, ist der Korruptionsverdacht trotzdem oft nicht fern

Ohne Geld von außerhalb wäre es um die Forschung an deutschen Hochschulen schlecht bestellt. „Drittmittel“ kommen weder aus dem privaten Portemonnaie des Forschers noch aus dem Haushalt der Hochschule, sondern sind nach der Definition des Wissenschaftrats „solche Mittel, die zur Förderung von Forschung und Entwicklung sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses zusätzlich zum regulären Hochschulhaushalt von öffentlichen und privaten Stellen eingeworben werden“. Diese Gelder lockerzumachen, gehört ausdrücklich zu den Dienstpflichten des Hochschullehrers. Das Geld kann einer universitären Einrichtung oder einem einzelnen Wissenschaftler direkt zur Verfügung gestellt werden. Auch diese „persönlichen Drittmittel“ müssen jedoch auf gesonderten Konten verwaltet werden. Drittmittel fließen meist auf Antrag und praktisch immer zeitlich befristet und projektgebunden. In vielen Hochschulen gibt es Servicebereiche für die Verwaltung der Gelder, die sich als Bindeglied zwischen Geldgebern und Forschern verstehen.

Wie viele Drittmittel eingeworben wurden, das gilt heute als ein Qualitätskriterium für die Forschung an den Hochschulen, aber auch an außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Besonders prestigeträchtig sind Drittmittel, die erst gewährt werden, nachdem Gutachter ein wissenschaftliches Projekt für besonders förderungswürdig befunden haben. Wichtige öffentliche Geldgeber dieser Art sind die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), aber auch der Bund oder EU-Programme. Wie viel Geld die beiden damals noch getrennten medizinischen Fakultäten der Humboldt- und der Freien Universität auf diese Weise eintreiben konnten, war ein wichtiges Qualitätskriterium bei der Begutachtung durch die vom Senat eingesetzte Expertenkommission, die im vorletzten Jahr ihren Fusions-Vorschlag unterbreitete.

Drittmittel kommen auch von der Industrie: Neue Medikamente und Medizinprodukte kommen erst auf den Markt, nachdem sie in umfangreichen klinischen Studien getestet wurden. Dafür arbeiten die Firmen mit Ärzten in Kliniken zusammen. Wo diese Zusammenarbeit besteht, ist jedoch der Verdacht auf den Straftatbestand der Vorteilsnahme, dem Laien als Bestechung bekannt, oft nicht weit. Der „Herzklappenskandal“ des Jahres 1994 machte die Öffentlichkeit auf das heikle Thema aufmerksam. Von der „mit zahlreichen Fallstricken überzogenen Dienstpflicht der Drittmitteleinwerbung“ schrieben eine Strafrechtlerin und ein Hochschulmediziner erst vor kurzem im „Deutschen Ärzteblatt“. Sie plädieren dafür, dass strafbare Korruption und die nicht nur erlaubte, sondern ausgesprochen wichtige Drittmitteleinwerbung erkennbarer voneinander abgegrenzt werden.

Ein „plausibler Anfangsverdacht“ könne heute „nahezu in jedem Fall eines erfolgreichen Hochschullehrers konstruiert werden“, meint Jörg Gölz, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin. Er reagiert damit auf die Verdächtigungen gegen seinen Kollegen, den renommierten Suchtforscher Michael Krausz, ehemals Wunschkandidat von Wissenschaftssenator Thomas Flierl für das Amt des Wissenschaftsstaatssekretärs und bis vor kurzem Leiter des Zentrums für interdisziplinäre Suchtforschung der Uni Hamburg, in dessen Personalakte sich Hinweise auf verdeckte Ermittlungen wegen Vorteilsnahme von der pharmazeutischen Industrie fanden. Nach Gölz’ Einschätzung wurde das unübersichtliche Terrain hier für eine politische Intrige genutzt.

Adelheid Müller-Lissner

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