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Gesundheit: Karlsruhe stoppt Koch

Richter lehnen Eilantrag gegen Bachelor-Beratung ab

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag des Landes Hessen gegen ein Programm abgelehnt, mit dem die Bundesregierung die Einführung von Bachelor und Masterstudiengängen an den Hochschulen unterstützen will. Einen entsprechenden Beschluss veröffentlichte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe. In dem Verfahren will der hessische Ministerpräsident Roland Koch dem Bund untersagen lassen, den Aufbau eines Kompetenzzentrums und den Einsatz von Experten an Universitäten zu fördern.

In der Einrichtung des Zentrums sieht Koch einen „Eingriff in eine Kernkompetenz der Länder“. Er hält die Initiative für verfassungswidrig. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), mit der der Bund das Zentrum aufbauen will, hält Kochs Vorstoß für chancenlos. Das Zentrum solle eine Einrichtung der HRK und nicht des Bundes sein.

Vom Bundesbildungsministerium sind dafür bis zum Jahr 2007 Bundesmittel in Höhe von 4,4 Millionen Euro vorgesehen. Vom 1. April 2005 an sollen 20 ausgewählte Hochschulen entsprechende Mittel zur Beschäftigung von „Bologna-Experten“ durch die HRK erhalten. Bedingung ist, dass die Hochschulen bis zum Wintersemester 2007/2008 Bachelor- und Masterstudiengänge flächendeckend einführen. Das Programm geht auf eine Erklärung von 29 europäischen Staaten zurück, die 1999 im italienischen Bologna verabschiedet wurde. Tsp/ddp

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