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Gesundheit: Karlsruher Richter lehnten Klage einer Biologiestudentin ab

Studenten dürfen keine Praktika ablehnen, in denen eigens zu diesem Zweck getötete Tiere seziert oder präpariert werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte die Beschwerde einer Karlsruher Biologiestudentin ab, die sich auf die Freiheit ihres Gewissens berufen hatte.

Studenten dürfen keine Praktika ablehnen, in denen eigens zu diesem Zweck getötete Tiere seziert oder präpariert werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte die Beschwerde einer Karlsruher Biologiestudentin ab, die sich auf die Freiheit ihres Gewissens berufen hatte. Sie hielt es für unverantwortlich, Tieren Schmerzen zuzufügen oder sie zu töten. Die Hochschullehrer verwarfen ihren Antrag, weil nach ihrer Überzeugung das Fach Biologie ohne Experimente und ohne Präparation toter Tiere "nicht lehrbar und nicht erlernbar" sei. Daraufhin zog die Studentin vor Gericht.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte bereits 1997 entschieden, die Freiheit des Gewissens und der Lehre auszugleichen. Zum einen hätten die Hochschullehrer das Recht, den Inhalt der Praktika zu bestimmen. Zum anderen müssten Studenten, die sich auf die Gewissensfreiheit beriefen, "gleichwertige alternative Lehrmethoden darlegen." Diesen Beitrag zur Darlegung gleichwertiger Alternativmethoden habe die Studentin jedoch nicht geleistet.

Die Verfassungsrichter verwiesen zudem darauf, dass in Bayern und an einigen nordrhein-westfälischen Universitäten keine eigens getöteten Tiere in Praktika verwendet würden. Die klagende Studentin hätte bei einem frühen Wechsel ihre Gewissensbisse vermeiden können.

ukn

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